Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Das dienstliche Bedürfnis für diese Zuversetzung ist ebenfalls gegeben, denn es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).
Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).
Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Daß diese Bestimmungen, die in bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muß (stRspr.: vgl. etwa Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).
Im übrigen ist der Erlaß nicht im Interesse der im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland einzusetzenden oder eingesetzten Soldaten erlassen worden, so daß er diesen gegenüber auch keine Selbstbindung der SDH bzw. des BMVg entfaltet (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
Ein solcher Mangel berührt jedenfalls dann nicht die Rechtmäßigkeit einer späteren Endverwendung, wenn - wie hier - die vorhergehende Verwendung für den Soldaten erkennbar keine Endverwendung war, weil die seinerzeit festgelegte Verwendungsdauer nicht mit dem Dienstzeitende übereinstimmt und damit die Frage nach der Endverwendung bewußt offengelassen worden ist (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
- BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Den unter dem 5. Januar 1999 gestellten Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - zurückgewiesen.Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 2.99, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 908/98 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Der Senat hat in seinem im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - zur Rechtmäßigkeit der angefochtenen Versetzungsverfügung ausgeführt:.
- BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
Beschwerde eines Oberstleutnants gegen seine Versetzung - Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Diese unterliegt indes nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 - m.w.N.).Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -). - BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -). - BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.). - BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Die sich an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98
Das dienstliche Bedürfnis für diese Zuversetzung ist ebenfalls gegeben, denn es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
- BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81
Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …
- BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …
- BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82
Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten - …
- BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99
Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der …
Hiergegen beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom 11. August 1998 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - (Verfahren BVerwG 1 WB 65.98).Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 65.98, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 908/98 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 114.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Dass diese Bestimmungen, die in Bezug auf Auslandsverwendungen oder Verwendungen bei integrierten Stäben im Inland zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 97.82 -, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).Es stellt ein legitimes Anliegen der Personalführung dar, möglichst vielen hierfür qualifizierten Soldaten eine Verwendung im Ausland oder bei integrierten Stäben im Inland zukommen zu lassen, was für den einzelnen Soldaten notwendigerweise zu einer zeitlichen Begrenzung seiner Verwendung führen muss (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 4.99
Versetzungsanspruch eines Soldaten an die Führungsakademie der Bundeswehr …
Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, bzw. auf einen bestimmten Dienstposten versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 10. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 -, vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 61.98 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).
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