Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 66.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versetzungsverfügung - Versetzung - Spannungsversetzung - Ansehensschädigendes Verhalten - Verschulden - Spannungsverhältnis - Diskriminierung - Dienstgradbezeichnung
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 66.75
Es stellt keine eine Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertigende Diskriminierung dar, wenn der Antragsteller für die Zeit bis zu seinem Ausscheiden auf einem Dienstposten verwendet worden ist, der bei gleicher Dienstgradbezeichnung lediglich eine Besoldungsgruppe niedriger dotiert war als derjenige des Stellvertreters des Befehlshabers und Chef des Stabes beim Wehrbereichskommando II. Solche Verwendungen sind ihrer Natur nach nicht diskriminierend und müssen von den Soldaten zumindest für eine Übergangszeit - hier war eine Zeit von unter einem Jahr vorgesehen - hingenommen werden (BVerwG RiA 1976, 155).
- BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung
Wenn auch bei einer der Lösung von Spannungen dienenden Versetzung Benachteiligungen des Versetzten tunlichst vermieden werden sollen, so hat der Versetzte doch keinen Anspruch darauf, nur auf eine seinen Vorstellungen voll entsprechende Stelle versetzt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er, wie es hier ganz offensichtlich der Fall ist, von sich aus bereit ist, seine Versetzung zur Behebung der Spannungen grundsätzlich hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77 - vgl. auch BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 07.02.1979 - 1 WB 9.78
Bestehen eines Anspruchs auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Kommandierung
Die angeordnete Kommandierung ist an sich wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein ansehensschädigendes Verhalten des Kommandierten zuläßt, denn die Kommandierung hängt nicht davon ab, daß gerade den Kommandierten ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 13.12.1978 - 1 WB 98.77
Rechtswidrigkeit einer Maßnahme - Nachträgliche Feststellung - Gesundheitliche …
Eine Verwendungsänderung, die ausschließlich wegen des Bestehens von Spannungen erfolgt, ist wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein vorwerfbares Verhalten des Betroffenen zuläßt; die Zulässigkeit solcher Maßnahmen hängt nämlich nicht davon ab, ob den Betroffenen ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77 - sowie vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75).
- BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 142.75
Rechtsmittel
Es ist nicht erkennbar, inwiefern er durch die Ablösung von einer militärischen Ausbildung heute noch im Zivilleben diskriminiert werden sollte (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 28.03.1979 - 1 WB 11.78
Rechtsmittel
Eine deswegen angeordnete Versetzung ist an sich wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein ansehensschädigendes Verhalten des Versetzten zuläßt; denn die Zulässigkeit der Versetzung hängt nicht davon ab, daß gerade den Versetzten ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 -, vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77 - und vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 68.79
Rechtsmittel
Denn die Zulässigkeit der Personalmaßnahme hängt nicht davon ab, daß gerade den Betroffenen ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 13.06.1978 - 1 WB 14.78
Versetzungsgrund - Politische Anschauung - Sicherheitsrisiko - Rechtmäßigkeit …
Versetzungen sind, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, grundsätzlich wertneutral (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75). - BVerwG, 13.12.1978 - 1 WB 277.77
Rechtswidrigkeit einer Maßnahme; Nachträgliche Feststellung; Gesundheitliche …
- wie Beschl. v. 10.2.77 - 1 WB 11/77 und Beschl. v. 26.7.77 - 1 WB 66/75 -.
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