Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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SBG §§ 16, 35 Abs. 1 Satz 2, § 36 Abs. 5, § 39
Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Zusammensetzung; Nachrücken; Nachwahl; Antragsbefugnis eines Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses. - Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 66.08
- BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 282
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.07.2009 - 1 WB 18.08
Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Wahlanfechtung; Wählerverzeichnis; Wahlrecht; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Mit Beschluss vom 21. Juli 2009 (BVerwG 1 WB 18.08) hat der Senat die Wahl zum 5. Gesamtvertrauenspersonenausschuss für unwirksam erklärt.Allerdings hat sich der ursprüngliche Sachantrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, aus Anlass des Ausscheidens der Mitglieder Oberfeldwebel M. und Obergefreiter Sch. Nachwahlen einzuleiten, dadurch erledigt, dass der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 18.08 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen) die Wahl zum 5. Gesamtvertrauenspersonenausschuss für ungültig erklärt hat.
- BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Für die Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses ist - ggf. nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren - gemäß § 36 Abs. 5 SBG i.V.m. § 16 SBG und § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn sie glauben, in der Ausübung ihrer Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 17.08 - PersV 2009, 380 und vom 18. August 2009 - BVerwG 1 WB 51.09 -). Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich das besondere Feststellungsinteresse in den Fällen des § 16 SBG aus einer Wiederholungsgefahr ergeben, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht bzw. hier: die Frage der richtigen Nachbesetzung eines frei gewordenen Sitzes im Gesamtvertrauenspersonenausschuss auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann; erforderlich ist insoweit, dass der Antragsteller über einen bestimmten Einzelfall hinaus die Klärung der dahinter stehenden personalvertretungs- oder soldatenbeteiligungsrechtlichen Frage anstrebt (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 51.09
Rechtsschutz eines Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gegen …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Mit Beschluss vom 18. August 2009 hat der Senat das Verfahren hinsichtlich des Antrags zu 1. sowie des hilfsweise gestellten Antrags abgetrennt und diesen - unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 51.09 fortgeführten - Teil des Verfahrens mit einem weiteren Beschluss vom 18. August 2009 an das zuständige Truppendienstgericht Nord verwiesen.Für die Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses ist - ggf. nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren - gemäß § 36 Abs. 5 SBG i.V.m. § 16 SBG und § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn sie glauben, in der Ausübung ihrer Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 17.08 - PersV 2009, 380 und vom 18. August 2009 - BVerwG 1 WB 51.09 -
).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Eine Entscheidung oder Maßnahme des Bundesministers der Verteidigung bzw. deren Unterlassen liegt auch dann vor, wenn er - wie bei der hier strittigen Verpflichtung zur Durchführung von Nachwahlen gemäß § 39 Abs. 2 und 3 SBG - unter der Bezeichnung "Bundesministerium der Verteidigung" als oberste Dienstbehörde handelt oder verpflichtet ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163 und vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.). - BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 73.08
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis; Ausbildung der Mitglieder des …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 325/08 - sowie die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 73.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 12.08
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Eine Entscheidung oder Maßnahme des Bundesministers der Verteidigung bzw. deren Unterlassen liegt auch dann vor, wenn er - wie bei der hier strittigen Verpflichtung zur Durchführung von Nachwahlen gemäß § 39 Abs. 2 und 3 SBG - unter der Bezeichnung "Bundesministerium der Verteidigung" als oberste Dienstbehörde handelt oder verpflichtet ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163 und vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 62 PV 3.16
Rundfunk Berlin-Brandenburg; Staatsvertrag; arbeitnehmerähnliche Personen; freie …
Die Überlegungen in Rechtsprechung und Lehre, unter welchen Voraussetzungen in Organstreitigkeiten Innenrechtspositionen wehrfähig sind (siehe BVerwG…, Beschluss vom 18. August 1997 - 6 B 15.97 - juris Rn. 17; Beschluss vom 30. September 2009 - 1 WB 66.08 - juris Rn. 18;… Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - BVerwGE 136, 263 Rn. 12;… Beschluss vom 24. Mai 2011 - 6 B 2.11 - juris Rn. 6;… Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 18 sowie jeweils in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2016: Schmidt-Aßmann/Schenk, Einleitung Rn. 171;… Ehlers/Schneider, § 40 Rn. 124 ff.;… Pietzcker, Vorb § 42 Abs. 1 Rn. 17 ff.;… Wahl, Vorb § 42 Abs. 2 Rn. 118 ff.;… Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 40 Rn. 179 ff.;… Schoch, in: Ehlers/Schoch, Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, 2009, § 28), lassen die Wehrfähigkeit nicht als selbstverständlich, sondern als begründungsbedürftig erscheinen. - BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 12.09 Das setzt voraus, dass er eigene Befugnisse geltend macht (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2005, 29 und vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 66.08 -
).
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Verfahrensgang
- BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 66.08
- BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 66.08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 51.09
Rechtsschutz eines Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gegen …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 66.08
zu ordentlichen Mitgliedern des Gesamtvertrauenspersonenausschusses für die 113. Sitzung vom 15. bis 19. September 2008 durch Hauptmann B., stellvertretender Sprecher des 5. Gesamtvertrauenspersonenausschusses, rechtswidrig ist, abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 51.09 fortgeführt (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 93 Satz 2 VwGO).
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