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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13194
BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95 (https://dejure.org/1996,13194)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1996 - 1 WB 66.95 (https://dejure.org/1996,13194)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 1 WB 66.95 (https://dejure.org/1996,13194)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Sicherheitserklärung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.01.1995 - 1 WB 114.94

    Verpflichtung zur Abgabe der Sicherheitserklärung aus der Treuepflicht und …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95
    Einen bereits am 20. Dezember 1994 beim Senat gestellt Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde wies der Senat mit Beschluß vom 4. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 114.94 - zurück.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 175.95 - sowie die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 114.94 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95
    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das ursprüngliche Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde, oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95

    Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95
    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das ursprüngliche Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde, oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 -).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 103.90

    Recht der Soldaten: Schwärzung einer aufgehobenen Stellungnahme zu einer …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95
    Der im Schriftsatz vom 22. August 1995 in diesem Verfahren erstmals gestellte Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme des GB/SKA ist als nachträgliche Antragserweiterung in diesem Verfahren unzulässig (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 [BVerwG 12.12.1990 - 1 WB 103/90] = NZWehrr 1991, 160>), er ist zudem Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 103.95.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags - Nichterledigung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95
    Eine Erledigung hätte zur Voraussetzung gehabt, daß das ursprüngliche Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflußsphäre des Antragstellers liegen, in dem Antragsverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Antragsverfahrens erreicht wurde, oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 -).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95

    Zustimmung zu einer Wiederholungsüberprüfung - Abgabe einer Sicherheitserklärung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95
    Der im Schriftsatz vom 22. August 1995 in diesem Verfahren erstmals gestellte Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme des GB/SKA ist als nachträgliche Antragserweiterung in diesem Verfahren unzulässig (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 [BVerwG 12.12.1990 - 1 WB 103/90] = NZWehrr 1991, 160>), er ist zudem Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 103.95.
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95

    Zustimmung zu einer Wiederholungsüberprüfung - Abgabe einer Sicherheitserklärung

    Einen am 20. Dezember 1994 beim Senat gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde gegen die Versetzung wies der Senat mit Beschluß vom 4. Januar 1995 (BVerwG 1 WB 114.94), den gegen die Versetzung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 31. Januar 1996 (BVerwG 1 WB 66.95) zurück.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 529/95 - sowie die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 114.94 und BVerwG 1 WB 66.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 31.96

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Dienstaufsichtsentscheidung - Rechtsschutz bei …

    Eine Erledigung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wäre nur dann eingetreten, wenn das eigentliche Rechtsschutzziel des Antragstellers, nämlich die Aufhebung der Verfügung der SDL vom 18. Mai 1995, rechtlich nicht mehr erreicht werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - <BVerwGE 46, 81 [BVerwG 21.02.1973 - I WB 173/72] [f.]>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 33.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 66.95 -).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 53.96

    Ablösung von der Ausbildung zum FSKontrLtr (Flugsicherheitskontrollleiter) - …

    Der im gerichtlichen Verfahren erstmals gestellte, auf Verpflichtung des BMVg zu erneuter Zulassung des Antragstellers zur Ausbildung zum FSKontrLtr gerichtete Hilfsantrag ist als nachträgliche Antragserweiterung unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 [BVerwG 12.12.1990 - 1 WB 103/90] = NZWehrr 1991, 160> und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 66.95 -); denn er war nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.
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