Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung oder auf das Verbleiben von einem bestimmten Dienstposten - Vorliegen einer bindenden Zusage seitens des Vorgesetzen - Rücksichtnahme auf die persönlichen Probleme des Soldaten - ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung oder auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß der Soldat es hinnehmen, wenn durch eine Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau oder der Verlobten eines Soldaten berührt werden (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; Beschluß vom 20. März 1985 - 1 WB 87/84 - m.w.H.).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung oder auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215).
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 53, 163, 166 [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74]; BVerwG Beschluß vom 27. November 1986 - 1 WB 102/84).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.). - BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 53, 163, 166 [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74]; BVerwG Beschluß vom 27. November 1986 - 1 WB 102/84). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung oder auf das Verbleiben auf einem bestimmten Dienstposten hat der Soldat nach dem Grundsatz seiner jederzeitigen Versetzbarkeit nicht (vgl. BVerwGE 43, 215, 5. Leitsatz, 219; 53, 95, 1. Leitsatz, 96; 63, 210, 215). - BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 53, 163, 166 [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74]; BVerwG Beschluß vom 27. November 1986 - 1 WB 102/84). - BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - und vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85). - BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
Herunterstufung des Dienstpostens - Versetzbarkeit eines Soldaten - Dienstliches …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - und vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85). - BVerwG, 20.03.1985 - 1 WB 87.84
Beantragung der Versetzung zu einer anderen Dienststelle wegen Fehlens des …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß der Soldat es hinnehmen, wenn durch eine Versetzung auch die Interessen der berufstätigen Ehefrau oder der Verlobten eines Soldaten berührt werden (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; Beschluß vom 20. März 1985 - 1 WB 87/84 - m.w.H.).
- BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen …
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86 -, vom 25. November 1987 - 1 WB 58/87 - …und vom 22. März 1988 aaO). - BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
Versetzung eines Soldaten - Gesundheitliche Gründen - Eingeschränkte …
Der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung muß er sich in der Zeit seiner Kommandierung ab dem 4. Juli 1988 unterziehen; dies ergibt sich aus seiner Verpflichtung zum treuen Dienen (§ 7 SG; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86). - BVerwG, 12.07.1988 - 1 WB 116.88
Anordnung der aufschiebenden Wirkung unter Berücksichtigung des öffentlichen …
Der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung muß er sich in der Zeit seiner Kommandierung ab dem 4. Juli 1988 unterziehen; dies ergibt sich aus seiner Verpflichtung zum treuen Dienen (§ 7 SG; BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86).
- BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87
Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf …
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 - und vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86). - BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem …
Sofern er sich für die neue Verwendung einer zusätzlichen Ausbildung unterziehen muß, ist er hierzu gemäß § 7 SG dienstlich verpflichtet (Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 68.86 - und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 11.89 -). - BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 22.89
Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen …
Daß der Antragsteller sich der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung unterziehen mußte, ergibt sich aus seiner Verpflichtung zu treuem Dienen (§ 7 SG, BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86). - BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Weiterverwendung eines …
Daß der Antragsteller sich der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung unterziehen mußte, ergibt sich aus seiner Verpflichtung zu treuem Dienen (§ 7 SG, BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86). - BVerwG, 19.10.1987 - 1 WB 183.86
Rechtmäßigkeit einer förmlichen Versetzungsverfügung gegenüber einem …
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; Beschlüsse vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 - und vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86).
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