Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 26.03
Bewertung von Dienstposten als dienstliche Maßnahme - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Diese Maßnahmen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 26.03 - und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 25.03 -). Lediglich in Ausnahmefällen, in denen die Änderung einer Stärke- und Ausrüstungsnachweisung gezielt gegen die förderliche Verwendung eines bestimmten förderungsfähigen Soldaten gerichtet ist und insofern keine sachlichen, sondern persönliche Gründe hat, kommt eine wehrdienstgerichtliche Überprüfung der darauf beruhenden Verwendungsentscheidung unter diesem speziellen Aspekt in Betracht (Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 26.03 - m.w.N.).
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Entsprechendes gilt nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Dienstposten zum Versetzungs- bzw. Umsetzungsstichtag wegfallen wird (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30, vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 55.03 -). - BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Entsprechendes gilt nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Dienstposten zum Versetzungs- bzw. Umsetzungsstichtag wegfallen wird (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30, vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 55.03 -).
- BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …
- BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Lediglich die Abschlussentscheidung über die Verwendung kann gerichtlich überprüft werden (Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 -, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 72 = NZWehrr 2009, 26 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 -). - BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Nach der Rechtsprechung des Senats muss eine nach Kenntnisnahme von der eröffneten Vororientierung, aber vor Erhalt der förmlichen Versetzungsverfügung eingelegte Beschwerde gegen die Versetzung nach Eröffnung der Versetzungsverfügung nicht wiederholt werden (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -). - BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 23.07
Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Lediglich die Abschlussentscheidung über die Verwendung kann gerichtlich überprüft werden (Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 -, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 72 = NZWehrr 2009, 26 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 -). - BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Lediglich die Abschlussentscheidung über die Verwendung kann gerichtlich überprüft werden (Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 -, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 72 = NZWehrr 2009, 26 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 -). - BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 25.03
Fiktive Versetzung; Personalratsmitglied; Verwendung; höherwertiger Dienstposten; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Diese Maßnahmen unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 26.03 - und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 25.03 -). - BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03
Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
Entsprechendes gilt nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Dienstposten zum Versetzungs- bzw. Umsetzungsstichtag wegfallen wird (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30, vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - und vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 55.03 -).
- BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
Telearbeit; Vereinbarkeit von Familie und Dienst; Verwaltungsvorschriften; …
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es sich bei organisatorischen Maßnahmen - wie zum Beispiel der Festlegung des Personalbedarfs in einem bestimmten Bereich (einschließlich der Methodik der Bedarfsermittlung), der Festlegung von Anforderungen an den Verwendungsaufbau oder der Festlegung und Änderung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - um Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit handelt, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind; es ist nicht Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Vorgesetzten zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 sowie zuletzt vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09
Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme
Rn. 30 Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung durch eine Dienststelle der Bundeswehr oder durch einen Vorgesetzten kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht isoliert wehrdienstgerichtlich angefochten werden, weil die Art und Weise der Verfahrensbehandlung nicht als Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO zu qualifizieren ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - und vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 1.09 -). - BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 1.09
Versetzung einer Soldatin zum Gebirgssanitätsregiment; Vorliegen eines …
Rn. 34 c) Soweit sich die Antragstellerin schließlich gegen die Art und Weise der Verfahrensbehandlung durch die Stammdienststelle der Bundeswehr wendet, stellt diese für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - Rn. 26 m.w.N.). - BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 70.09
Anspruch eines Soldaten auf Einleitung oder Intensivierung dienstaufsichtlicher …
Rn. 25 Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung durch eine Dienststelle der Bundeswehr oder durch einen Vorgesetzten stellt für sich genommen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - und vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 1.09 -), weil die Art und Weise der Verfahrensbehandlung nicht als Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO zu qualifizieren ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".