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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6119
BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88 (https://dejure.org/1989,6119)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 WB 68.88 (https://dejure.org/1989,6119)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 WB 68.88 (https://dejure.org/1989,6119)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; 63, 139) [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 73/77].
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
    Der Soldat kann nur beanspruchen, seiner Ausbildung und seinem Leistungsstand entsprechend eingesetzt zu werden (BVerwGE 63, 176 f.; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
    Der Soldat kann nur beanspruchen, seiner Ausbildung und seinem Leistungsstand entsprechend eingesetzt zu werden (BVerwGE 63, 176 f.; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Rundungsvorschrift einer Prüfordnung im …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; 63, 139) [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 73/77].
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77

    Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; 63, 139) [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 73/77].
  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
    Da der streitgegenständliche Lehrgang, der im übrigen Teil einer abgestimmten Lehrgangsplanung ist und zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden soll, nicht zur Regel- und Laufbahnausbildung des Antragstellers gehört, ist auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes keine Rechtsbeeinträchtigung des Antragstellers erkennbar (BVerwGE 76, 296).
  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91

    Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer …

    Hierüber entscheidet vielmehr der zuständige Vorgesetzte auf der Grundlage der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßem Ermessen (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [164]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 68.88 -).
  • BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91

    Sonderlehrgang Bürokaufmann - Aufhebung einer Kommandierung - Einleitung …

    eine bestimmte dienstlich fachliche Verwendung dar, auf die der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch hat (Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 68.88 -).
  • BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 86.91

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten …

    Die Ausbildung eines Soldaten innerhalb der Bundeswehr stellt, unabhängig davon, ob es sich um einen Verwendungs- oder Laufbahnlehrgang handelt und auch wenn sie von oder bei einer zivilen Stelle durchgeführt wird und ihr Abschluß zivilberuflich verwertbar ist, eine bestimmte dienstlich fachliche Verwendung dar, auf die der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch hat (Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 68.88 -), über die vielmehr der zuständige Vorgesetzte auf der Grundlage der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem pflichtgemäßen Ermessen entscheidet.
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