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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7251
BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91 (https://dejure.org/1991,7251)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1991 - 1 WB 68.91 (https://dejure.org/1991,7251)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 (https://dejure.org/1991,7251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sonderlehrgang Bürokaufmann - Aufhebung einer Kommandierung - Einleitung disziplinarer Ermittlungen - Berufsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 165.90

    Recht der Soldaten: Keine Förderung von Soldaten während disziplinärer …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Über die Rücknahme einer förderlichen Verwendungsentscheidung hat der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken zu entscheiden (Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ).

    Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Sonderlehrgang "Bürokaufmann" ist eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich auch aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - und vom 8. November 1990 aaO).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an dem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.) hat der Antragsteller mit der Absicht, Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen, gerade noch hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 12.88 -).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Es war den Vorgesetzten des Antragstellers nicht zuzumuten, bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf die mit der Ausbildung verbundenen Kosten (vgl. Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WR 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [165]>) das Risiko für eine nachträglich festgestellte Nichteignung des Antragstellers zu tragen.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 131.84

    Förderung eines Soldaten - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Offizier des …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Über die Rücknahme einer förderlichen Verwendungsentscheidung hat der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe der in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken zu entscheiden (Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 108.88

    Disziplinargerichtliches Verfahren - Versagen einer förderlichen Verwendung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Sonderlehrgang "Bürokaufmann" ist eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich auch aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - …und vom 8. November 1990 aaO).
  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 12.88

    Anspruch eines Soldaten auf Freistellung vom Dienst - Anforderungen an den Erlass …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an dem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N.) hat der Antragsteller mit der Absicht, Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen, gerade noch hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 12.88 -).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
    eine bestimmte dienstlich fachliche Verwendung dar, auf die der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch hat (Beschluß vom 14. März 1989 - BVerwG 1 WB 68.88 -).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung …

    Es ist dem zuständigen Vorgesetzten nicht zuzumuten, seinerseits ein Risiko einzugehen, einen Soldaten in der Laufbahn zu fördern, wenn Zweifel an der uneingeschränkten Förderungswürdigkeit aufgetreten sind (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - (NZWehrr 1992, 118)).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16

    Aufhebung der Versetzung zum Offizierlehrgang wegen eines Förderungsverbots

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr im Rahmen dieses Beurteilungsspielraums berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich ggf. anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 WDS-VR 6.16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufhebung der Versetzung; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 und vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96 und 21.96 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten und die statusrechtlichen Angelegenheiten der Soldaten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 m.w.N.), ist der Dienstherr danach berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich gegebenenfalls anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08

    Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung; …

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass eine derartige Aufhebungsentscheidung insbesondere dann, wenn sie eine förderliche Verwendung rückgängig macht, durch das Regelungsmodell des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG geprägt ist, weil diese Bestimmung einen allgemeingültigen Rechtsgedanken enthält, der auch in truppendienstlichen Verfahren zu gelten hat (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - DokBer B 1991, 19, vom 13. November 1990 - BVerwG 1 WB 166.90 - NZWehrr 1991, 212, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 120.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 120.00

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Über die Aufhebung einer Verwendungsentscheidung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte angesichts der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf der Grundlage des in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>, vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - <NZWehrr 1992, 118> und vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 16.93 - <NZWehrr 1994, 23 = ZBR 1994, 246>).
  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 20.21

    Erfolgloser Antrag auf Förderung während eines Disziplinarverfahrens

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 ), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - juris Rn. 4 m.w.N. …und vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - juris Rn. 16), ist der Dienstherr danach berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich gegebenenfalls anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 22.25
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1991 - 1 WB 68.91 - NZWehrr 1992, 118 ), die mit der Rechtsprechung des für das Dienstrecht der Beamten zuständigen 2. Revisionssenats übereinstimmt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - juris Rn. 4 m. w. N. …und vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 - NVwZ 2022, 255 Rn. 16), ist der Dienstherr danach berechtigt, einen Soldaten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Ermittlung und eines sich gegebenenfalls anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von förderlichen Maßnahmen auszuschließen, bis feststeht, dass der Soldat für die weitere Förderung uneingeschränkt geeignet ist.
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 17.02

    Versetzung; Aufhebung; Ausland; USA; Auslandsverwendung; Eignung; …

    Über die Aufhebung einer Verwendungsentscheidung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte angesichts der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf der Grundlage des in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>, vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - <NZWehrr 1992, 118>, vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 16.93 - <NZWehrr 1994, 23 = ZBR 1994, 246> und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 120.00 - ).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 120.91

    Zurückstellung einer Beförderung und Entscheidung über den Verbleib in der …

    Daß Nr. 134 ZDv 20/7 rechtlich nicht zu beanstanden ist, hat der Senat schon wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - , vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - und vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - ).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 5.01

    Wechsel auf einen höher bewerteten Dienstposten - Dienst als …

    Über die Aufhebung einer Verwendungsentscheidung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte angesichts der Vergleichbarkeit der Rechtslage auf der Grundlage des in § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens (st. Rspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 131.84 - <NZWehrr 1985, 154>, vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -, vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - <NZWehrr 1992, 118>, vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 16.93 - <NZWehrr 1994, 23 = ZBR 1994, 246> und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 120.00 - ).
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