Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14352
BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92 (https://dejure.org/1993,14352)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1993 - 1 WB 68.92 (https://dejure.org/1993,14352)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1993 - 1 WB 68.92 (https://dejure.org/1993,14352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,14352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Widerrechtliche Besetzung eines Gruppenleiter-Dienstpostens - Aufgaben eines Gruppenleiters bei Truppenversuchen - Dienstpostenbesetzung bei der Bundeswehr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92

    Verlust der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Ablösung vom Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne dieser Bestimmung ist nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört und genügt zur Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung die - sei es auch nur andeutungsweise - Antwort auf die Frage, warum der Antragsteller sich durch die angefochtene Maßnahme - nicht durch die hierfür angegebenen Gründe - beschwert fühlt (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92).

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört und genügt zur Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung die - sei es auch nur andeutungsweise - Antwort auf die Frage, warum der Antragsteller sich durch die angefochtene Maßnahme - nicht durch die hierfür angegebenen Gründe - beschwert fühlt (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92).
  • BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74

    Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
    Dem betroffenen Soldaten steht hierbei zunächst nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [f.]>).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89

    Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
    Das kann der Fall sein, wenn sich der Antragsteller darauf beschränkt, Gründe vorzubringen oder zu wiederholen, die er bereits bei einer fristgerechten Anfechtung hätte vortragen können oder vorgetragen hat; dieser Gesichtspunkt gewinnt im militärischen Bereich besondere Bedeutung, weil hier die Wiederherstellung ungestörter Verhältnisse in kürzester Frist erforderlich ist und demgemäß die Wehrbeschwerdeordnung für das Rechtsbehelfsverfahren die Zweiwochenfrist vorschreibt, während dieser Zweck bei einer Ausweitung der zum "Zweitbescheid" entwickelten Überlegungen systemwidrig unterlaufen werden würde (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 252 [254 f.]> und vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 123.89).
  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 66.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92
    Das kann der Fall sein, wenn sich der Antragsteller darauf beschränkt, Gründe vorzubringen oder zu wiederholen, die er bereits bei einer fristgerechten Anfechtung hätte vortragen können oder vorgetragen hat; dieser Gesichtspunkt gewinnt im militärischen Bereich besondere Bedeutung, weil hier die Wiederherstellung ungestörter Verhältnisse in kürzester Frist erforderlich ist und demgemäß die Wehrbeschwerdeordnung für das Rechtsbehelfsverfahren die Zweiwochenfrist vorschreibt, während dieser Zweck bei einer Ausweitung der zum "Zweitbescheid" entwickelten Überlegungen systemwidrig unterlaufen werden würde (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 66.73 - <BVerwGE 46, 252 [254 f.]> und vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 123.89).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 64.99

    Mitgliedschaft eines Berufssoldaten in der Partei "Die Republikaner" - Antrag auf …

    Dem betroffenen Soldaten steht insoweit nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12 [14]> m.w.N. und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 68.92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht