Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8827
BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94 (https://dejure.org/1995,8827)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1995 - 1 WB 69.94 (https://dejure.org/1995,8827)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 1 WB 69.94 (https://dejure.org/1995,8827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs angefertigten Aktenvermerk - Anspruch des Berufssoldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Ermessensbindung des militärischen Vorgesetzten im Fall einer verbindlichen, die ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Dagegen führt das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg, Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrundeliegt (vgl. Beschluß vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]>).

    Solche Verwendungsvorschläge sind zwar wichtige Entscheidungshilfen; sie begründen aber keine Bindung der personalführenden Stellen (Beschlüse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [28]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.), daß der BMVg mit der Überlegung seine Fürsorgepflicht nicht verletzt, daß Änderungen der Verwendung eines Soldaten - unabhängig davon, ob damit die Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens verbunden ist - nicht sinnvoll sind, wenn der Soldat den neuen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht noch angemessene Zeit ausfüllen kann.
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn für eine Verwendung auf einem A 16-Dienstposten, insbesondere auf dem eines Kommandeurs ArtRgt oder einem der "hilfsweise" genannten Dienstposten vorzusehen, vom Gericht nur hätte ausgesprochen werden können, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung hätte ausgeübt werden können, also auf Null reduziert gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn für eine Verwendung auf einem A 16-Dienstposten, insbesondere auf dem eines Kommandeurs ArtRgt oder einem der "hilfsweise" genannten Dienstposten vorzusehen, vom Gericht nur hätte ausgesprochen werden können, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung hätte ausgeübt werden können, also auf Null reduziert gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Stelle zu verwenden (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [246]> m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Solche Verwendungsvorschläge sind zwar wichtige Entscheidungshilfen; sie begründen aber keine Bindung der personalführenden Stellen (Beschlüse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [28]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    War somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, war der BMVg auch nicht gehindert, von eventuellen Planungsabsichten abzuweichen (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26.94, 60.94 -) und von einer weiteren Förderung des Antragstellers aus rechtlich nicht zu beanstandenden Erwägungen abzusehen.
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer späteren höherwertigen Verwendung und damit von einer weiteren Förderung ausschließt, ist eine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50> und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 -).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle - …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Das für diesen Feststellungsantrag erforderliche berechtigte Interesse ist hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
    Eine verbindliche Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser befugt ist (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 [BVerwG 15.12.1992 - 1 WB 35/92] = NZWehrr 1993, 119>).
  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91

    Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer …

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von …

  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87

    Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und …

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 26.94

    Anfechtung eines Ablehnungsbescheids über die Versetzung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte …

    Eine solche Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.

    Wenn der BMVg es angesichts der Planstellenknappheit nicht mehr für sinnvoll ansah, den Antragsteller für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorzusehen, so hält sich das im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N. und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -).

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …

    Eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 -, BVerwGE 76, 50 , vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -, Buchholz 236.1 § 3 Nr. 5) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95

    Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens - …

    Es hält sich daher im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm verbleibende Restdienstzeit bis 31. Oktober 1996 nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten zum 1. Oktober 1995 vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96

    Bevorzugung von Schwerbehinderten bei Verwendungsentscheidungen - Grundsätzlicher …

    Es hält sich im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm ab seinem Förderungsantrag vom 1. Februar 1996 verbleibende Restdienstzeit von einem Jahr und drei Monaten bis zu seinem für den 30. April 1997 vorgesehenen Dienstzeitende nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht