Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bevorzugung von Schwerbehinderten bei Verwendungsentscheidungen - Grundsätzlicher Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anfechtbarkeit einer dienstaufsichtlichen Überprüfung der Beurteilungen durch den BMVg (Bundesminister der Verteidigung) - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Die Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 84.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Davon abgesehen wäre ein solches Begehren unzulässig, weil der das Ergebnis einer dienstaufsichtlichen Überprüfung der Beurteilungen durch den BMVg als personalbearbeitende Stelle mitteilende Bescheid keine anfechtbare "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1, § 21 WBO ist (vgl. Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 84.95 - m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des Senats). - BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Es hält sich im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm ab seinem Förderungsantrag vom 1. Februar 1996 verbleibende Restdienstzeit von einem Jahr und drei Monaten bis zu seinem für den 30. April 1997 vorgesehenen Dienstzeitende nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 -).
- BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Es hält sich im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm ab seinem Förderungsantrag vom 1. Februar 1996 verbleibende Restdienstzeit von einem Jahr und drei Monaten bis zu seinem für den 30. April 1997 vorgesehenen Dienstzeitende nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 -). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95
Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Es hält sich im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm ab seinem Förderungsantrag vom 1. Februar 1996 verbleibende Restdienstzeit von einem Jahr und drei Monaten bis zu seinem für den 30. April 1997 vorgesehenen Dienstzeitende nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 -). - BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94
Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96
Es hält sich im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm ab seinem Förderungsantrag vom 1. Februar 1996 verbleibende Restdienstzeit von einem Jahr und drei Monaten bis zu seinem für den 30. April 1997 vorgesehenen Dienstzeitende nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 -).
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Es ist auch zulässig, auf höher bewerteten Dienstposten eine gewisse Stehzeit zu fordern (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 8.96 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 52.96 -, vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 69.96 -) oder einen Soldaten wegen zu hohen Lebensalters auszuplanen (Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 23.96 -).
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