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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29866
BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21 (https://dejure.org/2022,29866)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2022 - 1 WB 7.21 (https://dejure.org/2022,29866)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 (https://dejure.org/2022,29866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG §§ 17, 21, 28, 63; WDO § 17 Abs. 1, § 99; Zentrale Dienstvorschrift A-1472/1
    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 SBG 2016, § 21 SBG 2016, § 28 Abs 2 SBG 2016, § 28 Abs 3 SBG 2016, § 63 SBG 2016
    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Rüge der Verletzung von Beteiligungsrechten in einer Disziplinarangelegenheit

  • datenbank.nwb.de

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Soldaten - und die Anhörung der Vertrauensperson

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Rn. 45 (1) Weder § 21 SBG noch § 28 SBG schreiben ein persönliches Gespräch der Vertrauensperson mit dem betroffenen Soldaten als Bestandteil einer ordnungsgemäßen Anhörung vor (BVerwG, Urteil vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 87 Rn. 20).

    Vielmehr beurteilt die Vertrauensperson in eigener sachlicher Unabhängigkeit, ob sie ein Gespräch mit dem Soldaten für zweckmäßig hält (BVerwG, Urteil vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 87 Rn. 20), ebenso wie der betroffene Soldat nicht verpflichtet ist, ein solches Gespräch zu führen und dieses, ohne Gründe anzugeben, verweigern kann (BVerwG…, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 70).

    Auch wenn gewisse Verzögerungen hinzunehmen sind, muss es der Einleitungsbehörde und den von ihr bestimmten Stellen deshalb möglich sein, ähnlich wie bei der Anhörung des Soldaten gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 WDO (dazu BVerwG, Urteil vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 87 Rn. 16), eine angemessene Frist zu setzen, binnen derer die Anhörung der Vertrauensperson abzuschließen ist.

  • BVerwG, 30.10.2018 - 1 WB 25.17

    Verletzung der Beteiligungsrechte bei einer Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Rn. 19 a) Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, so ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1, § 17 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - abweichend von § 59 Satz 1 SBG, § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG - der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - Buchholz 449.7 § 24 SBG Nr. 3 Rn. 25;… sowie zu den entsprechenden Vorschriften der bis 1. September 2016 geltenden Fassung des SBG Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 29.15 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Rn. 21 aa) Zwar ist grundsätzlich (nur) der Personalrat als Gesamtgremium befugt, die Verletzung von Beteiligungsrechten im gerichtlichen Antragsverfahren geltend zu machen, weil die Gruppe der Soldaten auch dann kein eigenständiges Vertretungsorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 SBG darstellt, wenn sie in ihrer Funktion als Vertrauensperson Aufgaben oder Befugnisse nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz wahrnimmt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2014 - 1 WB 29.13 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 5 Rn. 20 m. w. N. und vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - Buchholz 449.7 § 24 SBG Nr. 3 Rn. 26).

    Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG ist gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a. F. BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 26 m. w. N. und zu § 17 SBG BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - Buchholz 449.7 § 24 SBG Nr. 3 Rn. 28), wenn - wie hier - ein konkretes, bereits anhängiges Beteiligungsverfahren den Anlass setzt bzw. im Falle eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gesetzt hat oder wenn ein allgemeiner Feststellungsantrag prozessökonomisch eine Vorabklärung von Streitfragen einer Vielzahl bereits im Verwaltungs- oder Beschwerdeverfahren befindlicher, konkreter gleichgelagerter Beteiligungsverfahren ermöglicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - Buchholz 449.7 § 21 SBG Nr. 1 Rn. 22).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Vielmehr beurteilt die Vertrauensperson in eigener sachlicher Unabhängigkeit, ob sie ein Gespräch mit dem Soldaten für zweckmäßig hält (BVerwG…, Urteil vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 87 Rn. 20), ebenso wie der betroffene Soldat nicht verpflichtet ist, ein solches Gespräch zu führen und dieses, ohne Gründe anzugeben, verweigern kann (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 70).

    Die Vorschrift für die Beteiligung bei der Verhängung einfacher Disziplinarmaßnahmen, wonach die Disziplinarvorgesetzten Sorge dafür zu tragen haben, dass die Vertrauensperson Gelegenheit erhält, sich mit dem Sachverhalt und der betroffenen Person im persönlichen Gespräch vertraut zu machen (Nr. 3035 Satz 2 ZDv A-1472/1), kann deshalb durchaus auch als Leitlinie bei der Anhörung im Rahmen von § 28 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 SBG dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 51, 67).

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Dies gilt unabhängig davon, wer Vertrauensperson war, als das Dienstvergehen begangen wurde; zuständig ist grundsätzlich die Vertrauensperson, die von der Wählergruppe gewählt wurde, der der betroffene Soldat im maßgeblichen Zeitpunkt angehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 Rn. 24 …und Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 24).

    Die mögliche Feststellung eines Verfahrensmangels aufgrund fehlerhafter Anhörung könnte zudem den Vorsitzenden des Truppendienstgerichts dazu veranlassen, die Wehrdisziplinaranwaltschaft gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 WDO zur Beseitigung des Mangels aufzufordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 ).

  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Dasselbe gilt für Angelegenheiten nach der Wehrdisziplinar- oder Wehrbeschwerdeordnung im Sinne von § 63 Abs. 2 SBG, weil es sich dabei ebenfalls um Angelegenheiten handelt, die nur die Soldaten betreffen; hierzu fällt auch die hier strittige Beteiligung bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 28 Abs. 2 SBG (vgl. zum früheren § 27 Abs. 2 SBG: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 Nr. 3 Rn. 25).

    Diese Zuweisung erstreckt sich auch auf die Antragsbefugnis im gerichtlichen Antragsverfahren (ebenso zum früheren § 52 Abs. 2 SBG: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 Nr. 3 Rn. 25).

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Auch könnte eine Nachholung der Anhörung deren Zweck, der Einleitungsbehörde Hinweise zu geben, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - 1 WDB 3, 71 - BVerwGE 43, 250 und vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ), nur bis zu einer Entscheidung über die Einstellung nach § 98 WDO erfüllen.

    Die mögliche Feststellung eines Verfahrensmangels aufgrund fehlerhafter Anhörung könnte zudem den Vorsitzenden des Truppendienstgerichts dazu veranlassen, die Wehrdisziplinaranwaltschaft gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 WDO zur Beseitigung des Mangels aufzufordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 ).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10

    Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG ist gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a. F. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 26 m. w. N. und zu § 17 SBG BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - Buchholz 449.7 § 24 SBG Nr. 3 Rn. 28), wenn - wie hier - ein konkretes, bereits anhängiges Beteiligungsverfahren den Anlass setzt bzw. im Falle eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gesetzt hat oder wenn ein allgemeiner Feststellungsantrag prozessökonomisch eine Vorabklärung von Streitfragen einer Vielzahl bereits im Verwaltungs- oder Beschwerdeverfahren befindlicher, konkreter gleichgelagerter Beteiligungsverfahren ermöglicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - Buchholz 449.7 § 21 SBG Nr. 1 Rn. 22).
  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 27.18

    Anhörung; Einbeziehen des Ergebnisses der Anhörung; Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG ist gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a. F. BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 8 Rn. 26 m. w. N. und zu § 17 SBG BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - Buchholz 449.7 § 24 SBG Nr. 3 Rn. 28), wenn - wie hier - ein konkretes, bereits anhängiges Beteiligungsverfahren den Anlass setzt bzw. im Falle eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gesetzt hat oder wenn ein allgemeiner Feststellungsantrag prozessökonomisch eine Vorabklärung von Streitfragen einer Vielzahl bereits im Verwaltungs- oder Beschwerdeverfahren befindlicher, konkreter gleichgelagerter Beteiligungsverfahren ermöglicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - Buchholz 449.7 § 21 SBG Nr. 1 Rn. 22).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Denn auch ein Fehler im Anhörungsverfahren würde nicht zur Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 17).
  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 29.15

    Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21
    Rn. 19 a) Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, so ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1, § 17 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - abweichend von § 59 Satz 1 SBG, § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG - der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - Buchholz 449.7 § 24 SBG Nr. 3 Rn. 25; sowie zu den entsprechenden Vorschriften der bis 1. September 2016 geltenden Fassung des SBG Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 29.15 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 29.13

    Anhörung der Vertrauensperson; Personalrat; Unterrichtung; beabsichtigte …

  • BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Vertrauensperson; Anhörung; Nachholung; …

  • BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98

    Recht der Soldaten - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Aussetzung des …

  • BVerwG, 30.06.1971 - I WDB 3.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.2024 - 1 WB 72.22

    Zur Übertragung der Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines …

    Dasselbe gilt für Angelegenheiten nach der Wehrdisziplinar- oder Wehrbeschwerdeordnung im Sinne von § 63 Abs. 2 SBG, weil es sich dabei ebenfalls um Angelegenheiten handelt, die nur die Soldaten betreffen; hierzu gehört auch die hier strittige Beteiligung bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 28 Abs. 2 SBG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - NVwZ-RR 2023, 106 ; ebenso zum früheren § 27 Abs. 2 SBG Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - NZWehrr 2007, 162 ).

    Diese Zuweisung erstreckt sich auch auf die Antragsbefugnis im gerichtlichen Antragsverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - NVwZ-RR 2023, 106 ; ebenso zum früheren § 52 Abs. 2 SBG Beschluss vom 31. Januar 2007 - 1 WB 16.06 - NZWehrr 2007, 162 ).

    Rn. 32 Der Senat hat zu der Frage, auf welche Stellen die Einleitungsbehörde eine Anhörung der Vertrauensperson gemäß § 28 Abs. 2 SBG übertragen kann, bereits entschieden (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - NVwZ-RR 2023, 106 ), dass als "von ihr bestimmte Stelle" aufgrund ihrer Funktion als Vertreter der Einleitungsbehörden im gerichtlichen Disziplinarverfahren (§ 81 Abs. 2 WDO) allgemein die Wehrdisziplinaranwaltschaft anzusehen ist (so auch die Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/8298 S. 44;… ebenso Gronimus, Soldatenbeteiligungsrecht, 2023, § 28 Rn. 16 sowie Nr. 3042 Satz 2 ZDv A-1472/1).

    Ebensowenig wie der betroffene Soldat verpflichtet ist, ein persönliches Gespräch mit der Vertrauensperson zu führen, und dieses ohne Angabe von Gründen verweigern kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - NVwZ-RR 2023, 106 ), ist er zu einer Äußerung zur Sache gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten verpflichtet.

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    Einfache Disziplinarmaßnahme; Absonderung aufgrund COVID-19; Nötigung

    Außerdem ist anders als in § 28 Abs. 2 SBG nicht davon die Rede, dass die Anhörung auf eine vom Disziplinarvorgesetzten "bestimmte Stelle" übertragen werden darf (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2022 - 1 WB 7.21 - juris Rn. 35).
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