Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4130
BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86 (https://dejure.org/1986,4130)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 1 WB 70.86 (https://dejure.org/1986,4130)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 1 WB 70.86 (https://dejure.org/1986,4130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen seine Versetzung - Rechtmäßigkeit der Versetzung des Bundeswehrsoldaten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 111/83 - m.w.H.).

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 WB 30.83

    Vorliegen eines persönlichen Bedürfnisses für die Verwendung eines Berufssoldaten …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86
    Er ist der Ausführung des BMVg in dessen Bescheid vom 2. Januar 1986, er stehe "derzeit als einziger Soldat für die Besetzung des dort vorhandenen Dienstpostens des S 1-Feldwebels zur Verfügung", nicht ausdrücklich entgegengetreten; aber selbst wenn es dafür auch andere geeignete Unteroffiziere gegeben hätte, machte das die Auswahlentscheidung der SDH nicht ermessensfehlerhaft (BVerwG Beschluß vom 8. November 1983 - 1 WB 30/83).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, die dem BMVg und der in seinem Auftrag handelnden SDH von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. November 1983 - 1 WB 30/83).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86
    Daß die SDH gerade den Antragsteller und nicht einen anderen Unteroffizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensausübung im Rahmen der Stellenbesetzung, die gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (BVerwGE 43, 215.217).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].
  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 111.83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 111/83 - m.w.H.).
  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 WB 71.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86
    Den Antrag vom 28. November 1985, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung begehrte, hat der Senat mit Beschluß vom 29. April 1986 (1 WB 71/86) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Daß die SDL den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten für die Besetzung des Dienstpostens in D. ausgewählt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ausübung des Ermessens (BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).

    Nichts anderes gilt für die vom Antragsteller vorgetragenen zusätzlichen Gesichtspunkte der gesellschaftlichen Verflechtungen mit seiner derzeitigen Wohnsitzgemeinde (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 a.a.O.).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 82.87

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die …

    Der gegen die Versetzung zum VKK ... als S-1-Feldwebel Zusatzpersonal Wartime Host Nation Support (WHNS) gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde vom Senat mit Beschluß vom 13. November 1986 (1 WB 70/86) zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 458/87 -, die Verfahrensakte des Senats 1 WB 70/86 und die Personalstammakten des Antragstellers haben dem Senat vorgelegen.

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87

    Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen …

    Der Antragsteller ist, was er auch selbst nicht in Abrede stellt, für den Dienstposten - der seinem Dienstgrad entspricht - geeignet; daß es dafür auch andere geeignete Offiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf …

    Gemäß § 3 SG ist der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden, und es liegt im Rahmen des Beurteilungsspielraums des zuständigen Vorgesetzten, die Eignung des Antragstellers für die Besetzung des in Frage kommenden Dienstpostens zu bewerten und hierbei von dessen Vorstellungen und Wünschen abzuweichen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 108.86

    Antrag eines Offiziers des militärfachlichen Dienstes auf Aufhebung einer ihm …

    Daß die an den bisherigen Familienwohnort gebundene Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich nicht entgegensteht, hat der Senat schon mehrfach ausgesprochen (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86 - m.w.H.).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 65.87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht