Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
Beurteilung; Beurteilungsbeitrag
Auszug aus BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
Unabhängig von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass dienstliche Beurteilungen truppendienstliche Maßnahmen darstellen, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 - ). - BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
Rn. 15 Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2000, 123 und vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 -m.w.N.). - BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 41.07
Rechtsbehelfsbelehrung; Beurteilung; Internationale Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
Unabhängig von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass dienstliche Beurteilungen truppendienstliche Maßnahmen darstellen, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 - ).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08
Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
Auch das Vorbringen des Antragstellers im Verwaltungsverfahren, er habe mündlich Beschwerde gegen die dienstlichen Beurteilungen eingelegt, über die bisher nicht entschieden sei, lässt die Auslegung, er begehre die Aufhebung der dienstlichen Beurteilungen im Wege der Dienstaufsicht nach Nr. 901 der ZDv 20/6, nicht zu, zumal eine solche Entscheidung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht mit einem Verpflichtungsantrag erreicht werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 -). - BVerwG, 13.12.1999 - 1 WB 58.99
Antrag eines Soldaten auf Zeit auf Bewilligung einer Fachausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
Rn. 15 Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2000, 123 und vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 -m.w.N.). - BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07
Auszug aus BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
Auch das Vorbringen des Antragstellers im Verwaltungsverfahren, er habe mündlich Beschwerde gegen die dienstlichen Beurteilungen eingelegt, über die bisher nicht entschieden sei, lässt die Auslegung, er begehre die Aufhebung der dienstlichen Beurteilungen im Wege der Dienstaufsicht nach Nr. 901 der ZDv 20/6, nicht zu, zumal eine solche Entscheidung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht mit einem Verpflichtungsantrag erreicht werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 -).
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09 Dies gilt auch für das Unterbleiben einer dienstlichen Beurteilung, das als Unterlassung im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerügt und gegebenenfalls mit einem Verpflichtungsantrag bekämpft werden kann (Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 und vom 15. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 70.08 - jeweils m.w.N.).
Wendet sich bei einer solchen Sachlage der Antragsteller mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Untätigkeit, kommt es für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts darauf an, welcher Vorgesetzte oder welche Dienststelle für die unterlassenen Entscheidungen zuständig gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 70.08 -).
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08
Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose; …
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellen sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu der Beurteilung eines Soldaten jeweils selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 1 WBO dar (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -, vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 - und vom 15. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 70.08 -).
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