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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5079
BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88 (https://dejure.org/1991,5079)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1991 - 1 WB 70.88 (https://dejure.org/1991,5079)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 1 WB 70.88 (https://dejure.org/1991,5079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer Beurteilung mit einer Rüge - Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Beurteilung eines Soldaten - Beurteilungen als die bedeutsamste Grundlage für die Auswahl der Verwendung und die Beförderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Der BMVg hat diesen Antrag mit Schreiben vom 2. September 1988 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 157/88).

    Die Gerichtsakten 1 WB 156/88, 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten des InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm in den Verfahren 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.

    Eine Befangenheit läßt sich auch nicht daraus herleiten, daß zwischen dem Antragsteller und dem Kdt Spannungen bestanden, die auch nach der Auffassung der Personalführung (vgl. Verfahren 1 WB 157/88) die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs unmöglich gemacht haben sollen.

  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 42.88

    Einfluss persönlicher Personalgespräche auf die militärische Verwendungsplanung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Entsprechende Rügen hat der Antragsteller im vorliegenden Fall erhoben, insbesondere geltend gemacht, der Beurteilende sei bei Abgabe seines Urteils befangen gewesen und habe Beurteilungsgrundsätze mißachtet (BVerwG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 WB 42/88).

    Zusammenfassende Wertungen müssen mit dem sonstigen Inhalt der Beurteilung übereinstimmen und sich folgerichtig aus der Darstellung der einzelnen Merkmale des Beurteilten ergeben (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. November 1988 - 1 WB 89/88 -, vom 14. März 1989 - 1 WB 42/88 - und vom 7. November 1989 - 1 WB 33/89).

    Befangenheit ist demgegenüber nicht schon bei einem Verhalten anzunehmen, das mit den Erziehungs- und Führungsaufgaben des Beurteilenden in Zusammenhang steht (BVerwG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 WB 42/88).

  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 33.89

    Beurteilung - Stellungnehmender höherer Vorgesetzter - Befangenheit des …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Zusammenfassende Wertungen müssen mit dem sonstigen Inhalt der Beurteilung übereinstimmen und sich folgerichtig aus der Darstellung der einzelnen Merkmale des Beurteilten ergeben (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. November 1988 - 1 WB 89/88 -, vom 14. März 1989 - 1 WB 42/88 - und vom 7. November 1989 - 1 WB 33/89).

    Denn Schwankungen im Leistungs-/Eignungsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und ihrer Bewertung durch den Beurteilenden oder den stellungnehmenden höheren Vorgesetzten resultieren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich und geben für sich allein - auch dem Betroffenen - objektiv keinen begründeten Anlaß zu der Annahme, die schlechtere Beurteilung sei Ausdruck einer Befangenheit (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87 - und vom 7. November 1989 - 1 WB 33/89).

  • BVerwG, 11.01.1989 - 1 WB 156.88

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Einen bei Gericht gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versetzung eingelegten Rechtsbehelfs hat der Senat mit Beschluß vom 11. Januar 1989 (Verfahren 1 WB 156/88) zurückgewiesen.

    Die Gerichtsakten 1 WB 156/88, 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten des InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm in den Verfahren 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.

  • BVerwG, 22.02.1989 - 1 WB 112.88

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Aufhebung einer Stellungnahme durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Müßte er sich dessen enthalten, so wäre es ihm verwehrt, entscheidende Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Beurteilungszeitraum der Beurteilung zugrunde zu legen (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1989 - 1 WB 112/88 = DokBer (B) 1989, 131).
  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.
  • BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77

    Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87

    Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Denn Schwankungen im Leistungs-/Eignungsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und ihrer Bewertung durch den Beurteilenden oder den stellungnehmenden höheren Vorgesetzten resultieren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich und geben für sich allein - auch dem Betroffenen - objektiv keinen begründeten Anlaß zu der Annahme, die schlechtere Beurteilung sei Ausdruck einer Befangenheit (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 6. September 1988 - 1 WB 141/87 - und vom 7. November 1989 - 1 WB 33/89).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90

    Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Die Gerichtsakten 1 WB 156/88, 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten des InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm in den Verfahren 1 WB 157/88 und 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.
  • BVerwG, 10.11.1988 - 1 WB 89.88

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten - Befangenheit des Beurteilenden - Wahrung …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
    Zusammenfassende Wertungen müssen mit dem sonstigen Inhalt der Beurteilung übereinstimmen und sich folgerichtig aus der Darstellung der einzelnen Merkmale des Beurteilten ergeben (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. November 1988 - 1 WB 89/88 -, vom 14. März 1989 - 1 WB 42/88 - und vom 7. November 1989 - 1 WB 33/89).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …

    Nachdem die weitere Beschwerde des Antragstellers vom 1. Oktober 1987 bis zum 31. März 1988 nicht beschieden war, stellte der Antragsteller mit Schreiben vom selben Tag Antrag auf gerichtliche Entscheidung, das am 5. April 1988 beim Inspekteur des Heeres (InspH) einging und von diesem mit Schreiben vom 15. April 1988 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt worden ist (Verfahren 1 WB 70/88).

    Die Gerichtsakten 1 WB 70/88, 1 WB 156/88 und 1 WB 26/90, die Verfahrensakten InspH 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm vorliegenden Verfahren 1 WB 157/88 und im Verfahren 1 WB 26/90 vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag

    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 8.11

    Anforderung einer Sonderbeurteilung eines Berufssoldaten vom Personalamt der …

    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 = Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 18 und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - DokBer B 1991, 172, vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - DokBer B 1997, 47, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 6 = NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348 …und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 24.05 - Rn. 33 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90

    Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung

    Die Gerichtsakten 1 WB 70/88, 1 WB 156/88 und 1 WB 157/88, die Verfahrensakten Inspekteur des Heeres 104/87 und 18/88 sowie die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 541/88 und 66/90, die Personalakten des Antragstellers sowie die von ihm in dem Verfahren 1 WB 157/88 und im vorliegenden Verfahren vorgelegten Handakten (Ordner) waren Gegenstand der Beratung des Senats.
  • VG Münster, 17.04.2007 - 4 K 1314/06

    Anspruch eines Beamten auf Aufhebung seiner dienstlichen Beurteilung als …

    Rn. 28 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 1 WB 70.88 -, Dokumentarische Berichte 1991, S. 172; Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36.86 -, NVwZ 1988, S. 66 f.; Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 1.97 -, Dokumentarische Berichte 1998, S. 103 f.; Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 12 A 6360/95

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilung; Befangenheit

    Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 1 WB 70.88 -, Dokumentarische Berichte, Ausgabe B, 1991, 172.
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 44.96

    Antrag eines Soldaten auf Überprüfung einer Stellungnahme zu der Beurteilung "im …

    Befangenheit ist demgegenüber nicht schon bei einem Verhalten anzunehmen, das mit den Erziehungs- und Führungsaufgaben des Beurteilenden in Zusammenhang steht (Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - ).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 24.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - NZWehrr 1999, 204 = ZBR 1999, 348> jeweils m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2008 - 12 L 717/08

    Auswahlentscheidung, Aufstieg, Beurteilung, Qualifikationsvergleich, …

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16/97 -, BVerwGE 106, 318, und Beschluss vom 23. Januar 1991 - 1 WB 70/88 - OVG NRW, Urteil vom 11. Februar 1998 - 12 A 6360/95 -.
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90

    Anfechtung einer Beurteilung - Anforderungen an eine Beurteilung - Einschätzung …

    Abgesehen davon, daß Beurteilungen nach altem und neuem System nicht vergleichbar sind (Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 1 WB 4.89 -), sind Schwankungen im Leistungs-/Eignungsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und ihrer Bewertung durch den Beurteilenden resultieren, erfahrungsgemäß jederzeit möglich und geben für sich allein - auch dem Betroffenen - objektiv keinen begründeten Anlaß zu der Annahme, die schlechtere Beurteilung sei Ausdruck einer Befangenheit (Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 -).
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