Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorbeugender Unterlassungsantrag - Ausübung der Dienstaufsicht - Beeinflussung des Vorgesetzten - Rechtmäßigkeitsprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht zu Gunsten des Soldaten - Zulässigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 51.87
Antrag auf Einleitung einer Personalführungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89
Ein Antrag, der diesem Formerfordernis nicht genügt, ist unzulässig (BVerwG Beschluß vom 30. November 1988 - 1 WB 51/87).Der Antragsteller kann nunmehr nicht über ein Feststellungsbegehren den von ihm versäumten Rechtsschutz nachholen (Subsidiarität des Feststellungsantrags gegenüber Verpflichtungs- und Anfechtungsantrag analog § 43 Abs. 1 und 2 VwGO; vgl. BVerwG Beschluß vom 30. November 1988 - 1 WB 51/87).
- BVerwG, 19.03.1974 - I C 7.73
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89
Danach müsse das künftige Verwaltungshandeln nach seinem Inhalt und seinen tatsächlichen wie rechtlichen Voraussetzungen soweit bestimmt sein, daß eine Rechtmäßigkeitsprüfung möglich sei (BVerwGE 45, 99, 105) [BVerwG 19.03.1974 - I C 7/73].Zur Zeit ist es nämlich, unabhängig von der Frage, ob und wann die Versetzung des Antragstellers in den einstweiligen Ruhestand rechtsbeständig wird, völlig ungewiß, ob, wann, in welcher Weise und auf Grund welcher rechtlichen Überlegungen gegenüber dem Antragsteller Maßnahmen ergehen werden, die ihn in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigen könnten (BVerwGE 45, 99, 105) [BVerwG 19.03.1974 - I C 7/73].
- BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 2.87
Referenten - Truppendienstliche Maßnahmen - Förmlicher Rechtsbehelf - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89
Die Pflicht zur Ausübung der Dienstaufsicht obliegt dem Vorgesetzten gegenüber dem Dienstherrn, nicht gegenüber dem Untergebenen (…vgl. Scherer, SG 5. Aufl. § 10 RdNr. 3; BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 2/87). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 28.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89
"Obwohl Generalleutnant St. die Rechtslage - spätestens aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts - 1. Wehrdienstsenat - (1 WB 28/75 vom 15.05.1988) - kennen müßte, versucht er dennoch - wie sein Vorgänger -, mich wegen aus seiner Sicht mißliebiger Meinungsäußerungen zu disziplinieren.
- BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 5.17
Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht
Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1990 - 1 WB 70.89 - NZWehrr 1991, 211 = juris Rn. 5…, vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N. …und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - Rn. 26 f.;… ebenso: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21;… Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30). - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte …
Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht anerkannt werden (Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden …
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -).
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 26.90
Beamtenrecht - Aussagegenehmigung - Antragstellung
Jedes Petitum in einem gerichtlichen Verfahren muß so konkretisiert sein, daß eine entsprechende Entscheidung des Gerichts ergehen kann (BVerwG Beschlüsse vom 30. November 1988 - 1 WB 51/87 - und vom 6. September 1990 - 1 WB 70/89). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen …
Ein Antrag muß daher so klar sein, oder sich aus der Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und dem weiteren Vorbringen so eindeutig entnehmen lassen, daß auf ihn, würde ihm stattgegeben, eine verständliche, inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 51.87 - und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 82 RdNrn. 4 f.). - BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95
Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen …
Nur unter denselben besonderen Voraussetzungen könnte im übrigen in der Hauptsache ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beanspruchung vorbeugenden Rechtsschutzes anerkannt werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 49.96
Pflicht zur Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines besonders …
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 - DokBer B 1990, 309> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auch Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - und vom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 3.94
Anwendbarkeit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) bei einem Beschwerdeanlass in der …
Deshalb kann ein rechtliches Interesse des Antragstellers an einem vorbeugenden Rechtsschutz jedenfalls derzeit nicht anerkannt werden (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309>). - BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 46.02
Vorbeugender Rechtsschutz gegen truppendienstliche Maßnahmen - Zumutbarkeit des …
Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht anerkannt werden (Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 E 1507/94 BVerwG, Beschluß vom 6. September 1990 - 1 WB 70.89 -, Dokumentarische Berichte, Ausgabe B, 1990, 309 f.
- BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 71.91
Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstleutnant - Anspruch eines Soldaten …
- VG Düsseldorf, 09.02.2004 - 18 L 339/04
Unterlassung der Berücksichtigung der Ergebnisse der Abschlussprofile bei der …
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