Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von Verfahrensvorschriften des Wehrbeschwerderechts - Zulässigkeit der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes bei bloßer Möglichkeit einer künftigen Betroffenheit - Rechtsschutzbedürfnis bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 450 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 13.98
Recht der Soldaten - Zuständigkeiten für die schriftliche Einreichung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Der StvGenInsp und InspZMilDstBw habe ihn, wie sich aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - (NZWehrr 1998, 168) ergebe, in rechtswidriger Weise an den Leiter BerOR im AStudÜbBw verwiesen.Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 1020/98 - und die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 13.98 lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls dann bejaht werden, wenn es dem Soldaten nicht zuzumuten wäre, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet erscheint, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N. und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -). - BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79
Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Für eine isolierte gerichtliche Feststellung eines etwaigen Verstoßes gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsvorschriften besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, da diese Vorschriften nicht um ihrer selbst willen, sondern ausschließlich zur Durchsetzung materieller Rechte im Sinne des § 17 Abs. 1 WBO erlassen wurden (Beschlüsse vom 6. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 28.69 - <BVerwGE 33, 303 [f.]>, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 87.77 - und vom 10. April 1980 - BVerwG 1 WB 118.79 - m.w.N.).
- BVerwG, 06.06.1969 - I WB 28.69
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Für eine isolierte gerichtliche Feststellung eines etwaigen Verstoßes gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsvorschriften besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, da diese Vorschriften nicht um ihrer selbst willen, sondern ausschließlich zur Durchsetzung materieller Rechte im Sinne des § 17 Abs. 1 WBO erlassen wurden (Beschlüsse vom 6. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 28.69 - <BVerwGE 33, 303 [f.]>, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 87.77 - und vom 10. April 1980 - BVerwG 1 WB 118.79 - m.w.N.). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90
Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur zulässig, wenn nach dem Vorbringen des Antragstellers die Verletzung eigener Rechte zumindest denkbar erscheint (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1989 - BVerwG 1 WB 40.89 - und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 - m.w.N.). - BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 46.98
Statthaftigkeit einer Wehrbeschwerde wegen Art und Weise der Personalführung - …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Daß der Antragsteller durch einzelne Formulierungen in dem Schreiben des StvGenInsp und InspZMilDstBw in seiner Rechtssphäre verletzt worden ist (vgl. hierzu Beschluß vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 46.98 - m.w.N.), wird von ihm weder behauptet noch sind hierfür Anhaltspunkte ersichtlich. - BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89
Wehrbeschwerdeverfahren - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Unzulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur zulässig, wenn nach dem Vorbringen des Antragstellers die Verletzung eigener Rechte zumindest denkbar erscheint (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1989 - BVerwG 1 WB 40.89 - und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 - m.w.N.). - BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls dann bejaht werden, wenn es dem Soldaten nicht zuzumuten wäre, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet erscheint, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N. und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -). - BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 87.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Für eine isolierte gerichtliche Feststellung eines etwaigen Verstoßes gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsvorschriften besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, da diese Vorschriften nicht um ihrer selbst willen, sondern ausschließlich zur Durchsetzung materieller Rechte im Sinne des § 17 Abs. 1 WBO erlassen wurden (Beschlüsse vom 6. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 28.69 - <BVerwGE 33, 303 [f.]>, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 87.77 - und vom 10. April 1980 - BVerwG 1 WB 118.79 - m.w.N.).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …
Zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31 geregelten Rechten zählt die formell vorschriftsmäßige Behandlung von Wehrbeschwerden nicht (Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 32 = NZWehrr 1999, 118> m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 7, 9, 10.99 -). - BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 21.01
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
Einzelne Verfahrensschritte können nicht mit der Beschwerde angefochten und infolgedessen auch nicht zum Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 32 = NZWehrr 1999, 118 >, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 37.00 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 76-81.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Der gegen den Leiter des Referats PSZ III 5 im Bundesministerium der Verteidigung wegen der Behandlung der Wehrbeschwerden gerichtete Antrag des Antragstellers ist ebenfalls unzulässig, weil einzelne Verfahrensabschnitte nicht mit der Beschwerde angefochten und deshalb auch nicht zum Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO gemacht werden können (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 -ZBR 1999, 315> m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 7, 9, 10.99 -).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 37.00
Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Diestaufsicht - Verfahrensverstöße und …
Einzelne Verfahrensschritte können nicht mit der Beschwerde angefochten und demzufolge auch nicht zum selbständigen Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 32 = NZWehrr 1999, 118 > und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 44.99
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - (NZWehrr 1999, 118 = ZBR 1999, 315 m.w.N.) entschieden hat, können einzelne Verfahrensabschnitte eines Wehrbeschwerdeverfahrens nicht mit der Beschwerde angefochten werden und infolgedessen auch nicht zum selbständigen Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 WBO gemacht werden. - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 7.99
Voraussetzungen eines Anspruchs eines Soldaten auf Erstattung von unnötigen …
Denn zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31 geregelten Rechten zählt nicht die formell vorschriftsmäßige Behandlung von Wehrbeschwerden (Beschluß vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < NZWehrr 1999, 118> m.w.N.).
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