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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,385
BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77 (https://dejure.org/1978,385)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1978 - 1 WB 73.77 (https://dejure.org/1978,385)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1978 - 1 WB 73.77 (https://dejure.org/1978,385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Rundungsvorschrift einer Prüfordnung im Rahmen einer Fortbildung der Führungsakademie der Bundeswehr - Anforderungen an die Ermittlung der Rechtsstellung der Prüfungsteilnehmer - Voraussetzungen für die Durchführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 129
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.09.1973 - I WB 32.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Es handele sich auch nicht um eine "bewußte Grenzziehung", wie sich schon aus der bisherigen Argumentation des BMVg mit der Nichtvermeidbarkeit "vergröbernder Raster" ergebe; hätte eine solche bewußte Grenzziehung vorgelegen, so hätte sie in Nr. 27 der Prüfordnung deutlich gemacht werden können, da diese Vorschrift erst nach Ergehen der im zitierten Senatsbeschluß in bezug genommenen Senatsentscheidung 1 WB 32/73 erlassen worden sei.

    Er behandelt lediglich in Nr. 38 Satz 2 die Auf- und Abrundung von Prüfungsnoten (BVerwGE 46, 160, 163) [BVerwG 27.09.1973 - I WB 32/73].

    In rechtlich zulässiger Weise (BVerwGE 46, 160, 163) [BVerwG 27.09.1973 - I WB 32/73] sollen bei der Bewertung der Gesamtleistung jene Einzelnoten stärker ins Gewicht fallen, die in wichtigeren oder schwierigeren Aufgaben erreicht werden, weshalb sie, wie bereits erwähnt, mit einem entsprechenden Multiplikator versehen und zu Punktzahlen umgeformt werden, die dann zusammenzuzählen sind (vgl. die Nrn. 25 und 27 Abs. 1 Satz 2 der Prüfordnung).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Zahnheilkunde

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Willkürlich sind Prüfungs- und Notengebungssysteme dann, wenn sie einen Bruch zur selbst gewählten Sachgesetzlichkeit enthalten und dieser Bruch sachlich nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerfGE 25, 236, 252 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67]; neuerdings BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - VfG - VII - 75 -, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Soll die Aussage über die Prüfungsieistung eine allgemeine, nicht nur auf die Teilnahme an einem Lehrgang bezogene Wertung des künftigen Stabsoffiziers enthalten, dann müssen das gewählte Prüfungs- und Benotungssystem und damit hier auch die Bildung der Platzziffer, die für notwendig erachtete Rundung derselben und die Gewinnung der Abschlußnote über Platzziffergruppen an materiellen Wertvorstellungen orientiert sein (vgl. BVerwGE 38, 105, 110) [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70].
  • BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Der Senat hat denn auch in seiner bisherigen Rechtsprechung (a.a.O. S. 164, vgl. auch BVerwGE 46, 209) bei der Bildung von Abschlußnoten aus Platzziffern eine Abweichung von einer mathematisch ermittelten Durchschnittsnote zugelassen, wenn dabei eine leistungsbezogene Relation zu den Einzelnoten gewahrt bleibt.
  • BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei Rechtsänderung nach …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Nach einer verschiedentlich vertretenen Auffassung (vgl. OVG Berlin JR 1970, 235; Truppendienstgericht F NZWehrr 1971 225; ferner Bergmann BayVBl 1965, 121 f) erfordern allgemein gültige Bewertungsgrundsätze generell bei der Bildung einer Abschlußnote aus mehreren Noten eine Grenzziehung beim arithmetischen Mittel zwischen zwei Notenstufen (also jeweils bei x,50), wie das etwa bei der Bildung von Einzelnoten aus Teilnoten auch nach der Prüfordmmg der Fall ist (…Nr. 24 Abs. 2 Satz 1 a.a.O.).
  • BVerwG, 15.10.1976 - 1 WB 150.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Die sachliche Zuständigkeit des Truppendienstgerichts wäre nämlich auch bei Durchführung des regulären Vorverfahrens gegen die Maßnahme der FüAkBw auf keinen Fall gegeben gewesen (vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Oktober 1976 - 1 WB 150/75).
  • BVerwG, 05.11.1975 - I WB 137.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77
    Anders als in der vom BMVg zitierten Senatsentscheidung 1 WB 137/74 werde hier der Grenzwert nicht "unter sachlichen, vor allem personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten" festgesetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1979 - XI 1690/76
    Die Schaffung unterschiedlicher (Progression, Degression, Noten-Bauch bzw. Noten-Taille), die bewirkt, daß der einen Note bzw. Halbnote mehr, der anderen weniger Punkte zugeordnet werden, führt notwendig zu einer willkürlichen Verzerrung der ausschließlich in der Punkte-Vergabe liegenden pädagogischen Bewertung und damit zu einem Bruch der selbstgewählten Sachgesetzlichkeit, der sachlich nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Beschl. v. 27.09.1978 - 1 WB 73/77 ; ZBR 1979, 88, 89;… VGH Bad.-Württ., a.a.O.).
  • VG München, 19.07.2016 - M 3 K 14.514

    Notengrenze für "summa cum laude" bei Dissertation

    Willkürlich sind Prüfungs- und Notengebungssysteme dann, wenn sie einen Bruch zur selbst gewählten Sachgesetzlichkeit enthalten und dieser Bruch sachlich nicht gerechtfertigt werden kann (BVerwG, B. v. 27.9.1978 - 1 WB 73/77 - ZBR 1979, 88/90 f.).

    Von der sonst gewählten Sachgesetzlichkeit abweichende Grenzziehungen zwischen zwei Noten können dann hingenommen werden, wenn ihnen materielle Wertvorstellungen zugrunde liegen, wenn also gerade durch die Grenzziehung etwa eine besondere Aussage über die Qualifikation des Prüfungsteilnehmers beabsichtigt ist (BVerwG, B. v. 27.9.1978 - 1 WB 73/77 - ZBR 1979, 88/91).

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …

    Hat der Inspekteur einer Teilstreitkraft über eine (weitere) Beschwerde entschieden, obwohl er hierfür nach der maßgebenden Zuständigkeitsregelung nicht zuständig war, werden dadurch die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen über die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nicht verändert (vgl. dazu allgemein Beschlüsse vom 27.September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129 [131]>, vom 4. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 12.92 -, vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 WB 82.93 - und vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 46.94 - ;… Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 21 RNr. 12 a m.w.N.).
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