Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1993 - 1 WB 73.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Vermerks über ein Personalgespräch - Einbeziehung in Auswahlverfahren für Dienstposten - Erstattung von erwachsenen notwendigen Auslagen
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 140.91
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 1 WB 73.93
Über die Kosten des Rechtsstreits ist daher im Fall des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N.).
- BVerwG, 25.01.1996 - 1 WB 7.96
Entscheidung über die Auslagenerstattung im Falle des Eintritts der …
Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - <BVerwGE 46, 215 [217]>, vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 -).In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 - m.w.N.- und vom 26. September 1995 - BVerwG 1 WB 83.95 -) der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren wegen des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen.
- BVerwG, 27.04.1994 - 1 WB 28.94
Entscheidung über Kosten im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach …
Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N. und vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -). - BVerwG, 06.02.1996 - 1 WB 2.96
Entscheidung über Verfahrenskosten wegen Erledigung der Hauptsache - …
Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 -).
- BVerwG, 28.11.1995 - 1 WB 86.95
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Erledigung einer Hauptsache
In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 - m.w.N.) der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen. - BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95
Unerlaubte Entfernung vom Unfallort im Straßenverkehr - Einstellung eines …
Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 -). - BVerwG, 05.10.1995 - 1 WB 72.95
Dienstpostenwechsel eines Berufssoldaten - Rückkehr auf einen alten Dienstposten …
Auch im Falle des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung durch den Senat gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 25. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 73.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 1 WB 28.94 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 -).
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