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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13645
BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22 (https://dejure.org/2024,13645)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.2024 - 1 WB 74.22 (https://dejure.org/2024,13645)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 (https://dejure.org/2024,13645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ermessensfehlerhafte Versetzung eines Personalratsvorsitzenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 VwGO, § 10 BPersVG, § 19 Abs 1 S 3 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 23a Abs 2 S 1 WBO
    Ermessensfehlerhafte Versetzung eines Personalratsvorsitzenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Versetzungsvefügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr; Erledigung einer truppendienstlichen Maßnahme (hier: Versetzungsverfügung) vor der gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrigkeit einer Versetzungsvefügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr; Erledigung einer truppendienstlichen Maßnahme (hier: Versetzungsverfügung) vor der gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Ermessensfehlerhafte Versetzung eines Personalratsvorsitzenden

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats - allgemein - aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 …und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 24.15

    Anordnung der Bundesnetzagentur; Abrechnungs- und Erstattungsregelungen; …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Rn. 28 Die hier strittige Versetzung ist bereits deshalb ermessensfehlerhaft und rechtswidrig, weil das Bundesamt für das Personalmanagement von unzutreffenden, in Wahrheit nicht gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1992 - 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 und vom 17. August 2016 - 6 C 24.15 - BVerwGE 156, 59 Rn. 33).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats - allgemein - aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften festgelegten Maßgaben und Verfahrensregeln eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 7 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Rn. 28 Die hier strittige Versetzung ist bereits deshalb ermessensfehlerhaft und rechtswidrig, weil das Bundesamt für das Personalmanagement von unzutreffenden, in Wahrheit nicht gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1992 - 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 …und vom 17. August 2016 - 6 C 24.15 - BVerwGE 156, 59 Rn. 33).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
    Der Rechtsstreit um die Aufhebung dieser Verfügung hat sich erledigt, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement mit Verfügung Nr. ... - im Hinblick auf die Freistellung des Antragstellers als Vorsitzendem des Gesamtpersonalrats - den weiteren Wechsel des Antragstellers zum 28. März 2022 von diesem Dienstposten auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt angeordnet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22

    Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der …

    Auf die erfolglos gebliebene Beschwerde von Oberstleutnant R. gegen seine Versetzung hat der Senat mit Beschluss vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - festgestellt, dass die Verfügung Nr. ... des Bundesamts für das Personalmanagement vom 27. Mai 2020 rechtswidrig war.
  • BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 64.24

    Verfahren eines Berufssoldaten gegen seinen Dienstpostenwechsel; Antrag auf …

    Die Nutzung eines solchen Konstrukts dient der Umsetzung der haushalterischen Vorgaben der AR A-1360/3, nach deren Nr. 106 unter den in Anlage 8.1 geregelten Voraussetzungen Planstellen als Planstellen "z. b. V." für außerhalb von Dienstposten eingesetzte Soldaten und Soldatinnen genutzt werden dürfen und ist, worauf das Bundesministerium der Verteidigung hingewiesen hat, gängige Verwaltungspraxis, die auch in der Rechtsprechung des Senats wiederholt unbeanstandet dokumentiert ist (…vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 1 W-VR 2.21 - juris Rn. 15, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 28 …und vom 20. Juni 2024 - 1 WB 50.23 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20…, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 …und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24
    Rn. 17 Der Rechtsstreit um die Aufhebung der streitgegenständlichen Versetzungsverfügung hat sich erledigt, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement mit Verfügung Nr. 2400534594 vom 16. Oktober 2024 den weiteren Wechsel des Antragstellers zum 1. November 2024 von dem Dienstposten beim X auf einen anderen Dienstposten beim Y in P. angeordnet hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20 …und vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25).
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