Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67
Zahnheilkunde
Auszug aus BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76
Solche Verstöße einzelner Bestimmungen gegen die einer Regelung sonst innewohnende Sachgesetzlichkeit können nur dann hingenommen werden, wenn sie sachlich zu rechtfertigen sind (BVerfGE 25, 236, 251) [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67]. - BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76
Die arithmetische Berechnung der Einzelnoten und des Lehrgangsergebnisses insgesamt ist in dieser Form rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 38, 105, 109) [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70].
- BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77
Rechtsmittel
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier (vgl. Nr. 1 PO); die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76 - dort S. 8).Sowohl Abschluß als auch Einzelnoten sind als solche selbständig anfechtbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76 -, vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 - und vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76 - Nr. 55 der Grundsätzlichen Bestimmungen für Prüfungen im militärischen Bereich der Bundeswehr vom 18. März 1968 - VMBl 1968, 167 "Grundsatzerlaß" - Schreiber in NZWehrr 1971, 57 f).
Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76) wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Abschlußnote angreifen, als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten.
Allein die Möglichkeit, Einzelnoten auch isoliert anzugreifen, läßt diese nicht nach Fristablauf in Bestandskraft erwachsen und schließt ihre inzidente Überprüfung im Rahmen des vom Antragsteller unter 1. und 2. gestellten Antrags nicht aus (ebenso BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76 - vgl. auch BVerwG NJW 1976, 905).
Die Entscheidung hierüber ist damit in zulässiger Weise in sein Ermessen gestellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76).
Es ist, wie dargelegt, ebenfalls nicht geboten, eine der beiden Erstbewertungen außer Betracht zu lassen und damit die Aussagekraft der endgültigen Note wieder zu relativieren (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76 - dort S. 11, wonach die arithmetische Berechnung sowohl von Einzelnoten wie auch des Lehrgangsergebnisses nicht zu beanstanden ist).
- BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78
Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie …
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76) Prüfungsentscheidungen, die für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten, letztlich also für seine Verwendung von Bedeutung sind, sind Maßnahmen truppendienstlicher Art und im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten überprüfbar.Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Vehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober - 1 WB 132/77).
- BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
Angemessenheit und Eindeutigkeit von Aufgaben schriftlicher Prüfungsarbeiten an …
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976, - 1 WB 74/76,).Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).
- BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
Rechtsmittel
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76).Deren Verletzung kann der Soldat im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung rügen (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76), wobei er sowohl die nach seiner Vorstellung fehlerhaft zustande gekommene Note angreifen als auch dem Gericht das Begehren unterbreiten kann, den BMVg zur Anhebung der streitigen Note zu verpflichten (BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).
- BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im …
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat demnach nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (vgl.Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 1 WB 74.76 - undvom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>). - BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95
Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …
Die Lehrgangszeugnisse waren, weil sie für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten und damit letztlich für seine Verwendung von Bedeutung waren, als truppendienstliche Maßnahme im Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten anfechtbar (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 1 WB 74.76 - und vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>). - BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83
Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten - …
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (BVerwG Beschluß vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76). - BVerwG, 10.08.1978 - 1 WB 255.77
Bewertungssystem einer Prüfordnung - Willensbildung von zwei Prüfern - …
- Im Anschluß an 1 WB 74/76 -.
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