Rechtsprechung
| BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 75.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Rückversetzung eines Soldaten auf den vorhergehenden Dienstposten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer dienstrechtlichen Maßnahme - Dotierung eines Dienstpostens - Rechtmäßigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.01.1977 - 1 WB 100.76
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 75.78
- wie Beschluß vom 18.1.77 - 1 WB 100/76 -.Er kann seinen vermeintlichen Anspruch auf Rückversetzung nicht mit der Rechtswidrigkeit der Versetzung selbst begründen (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Januar 1977 - 1 WB 100/76).
- BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 92.78
Ermessen bei Versetzung eines Soldaten - Beachtlichkeit von Kindern bei der …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 75.78
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines solchen Begehrens die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 114 VwGO; BVerwG Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 WB 92/78).
- BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 79.78
Rechtsmittel
Keinesfalls braucht eine als nicht mehr notwendig erachtete Situation nur aufrechterhalten zu werden, damit der finanzielle Besitzstand des Soldaten erhalten wird (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80). - BVerwG, 31.08.1989 - 1 WB 19.89
Rechtsbehelf gegen eine Versetzungsverfügung als Maßnahme des Bundesministers der …
Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, daß seine für die Versetzung auf den höherwertigen Dienstposten geltend gemachten Gründe, die mit den gegen die Versetzung geltend gemachten Gründen identisch sind, nunmehr sachlich geprüft werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - 1 WB 100/76 - und vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung
Abgesehen davon muß eine als rechtlich nicht mehr geboten erachtete Situation nicht nur deshalb aufrechterhalten werden, um den finanziellen Besitzstand des Soldaten zu erhalten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78 -, vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80 - und vom 25. Mai 1982 - 1 WB 78/78).
- BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 118.80
Versetzung eines Berufssoldaten - STAN - Dienstgradgerechte Verwendung
Würden solche Zulagen nicht entfallen dürfen, so wäre eine mit dem Wegfall einer Zulage verbundene Verwendungsänderung nicht möglich und damit der Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Soldaten aus dienstlichen Gründen nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerwG Beschluß vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78). - BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 77.78
Rechtsmittel
Keinesfalls braucht eine als nicht mehr notwendig erachtete Situation nur deshalb aufrechterhalten zu werden, um den finanziellen Besitzstand des Soldaten zu erhalten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80). - BVerwG, 11.03.1980 - 1 WB 141.78
Rechtsmittel
Er hat keinen Anspruch darauf, künftig stets auf Dienstposten verwendet zu werden, für die eine Zulage gezahlt wird (BVerwG Beschluß vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78).
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