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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49839
BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19 (https://dejure.org/2020,49839)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 1 WB 75.19 (https://dejure.org/2020,49839)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 (https://dejure.org/2020,49839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sachprüfung der angefochtenen dienstlichen Maßnahmen im Zeitpunkt ihrer Erledigung mangels rechtzeitiger Einlegung einer Beschwerde; Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn - was hier nicht der Fall ist - für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine gesetzliche Regelung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30).

    Die angefochtenen Maßnahmen bedurften auch keiner Rechtsbehelfsbelehrung (§ 7 Abs. 2 WBO; vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Rn. 17 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum allgemeinen Verwaltungsprozessrecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 …und vom 5. Juni 1974 - 8 C 1.74 - juris Rn. 12 f.), die sich auf das gerichtliche Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung übertragen lässt, schließt der Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bzw. hier: § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO) an die Verfahrenslage an, die bis zur Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts bzw. der angefochtenen dienstlichen Maßnahme geschaffen wurde.
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06

    Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 Rn. 20 sowie zuletzt Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Rn. 17 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum allgemeinen Verwaltungsprozessrecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und vom 5. Juni 1974 - 8 C 1.74 - juris Rn. 12 f.), die sich auf das gerichtliche Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung übertragen lässt, schließt der Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bzw. hier: § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO) an die Verfahrenslage an, die bis zur Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts bzw. der angefochtenen dienstlichen Maßnahme geschaffen wurde.
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16

    Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Die gegenständliche Versetzung des damaligen Major B. (von einem nach A 13 auf den nach A 13/A 14 bewerteten Dienstposten) und eine eventuell zugrundeliegende Auswahlentscheidung entfalten für den Antragsteller keine nachteiligen Rechtswirkungen mehr; ihre Aufhebung könnte seine Rechtsposition nicht verbessern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2016 - 1 WB 9.16 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Auswahlentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19

    Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 Rn. 20 sowie zuletzt Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 27.21

    Behördeninterne Signatur berechtigt nicht zum digitalen Rechtsverkehr - …

    Das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Prüfung kann auch nicht zulässig Gegenstand eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) sein (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 Rn. 20…, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 43.21

    Nicht formgerechte Beschwerde durch mittels PKI-Karte signierter E-Mail

    Das Ergebnis einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist einer wehrdienstgerichtlichen Nachprüfung entzogen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 Rn. 20…, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m. w. N. und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.11.2025 - 1 WB 63.24

    Konkurrentenstreit A 15-Dienstposten

    Seitdem hat die angefochtene Auswahlentscheidung keine für den Antragsteller nachteiligen Rechtswirkungen mehr und ihre Aufhebung kann seine Rechtsposition nicht verbessern (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2016 - 1 WB 9.16 - juris Rn. 21 und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 46.24

    Nichtbearbeitung von Beschwerden

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 23.24

    Vorenthaltung ziviler Weiterbildungen auf dem Fachgebiet der Pathologie

    In dieser Fallkonstellation ist ein Antrag unabhängig vom Bestehen eines Feststellungsinteresses unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 17 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 5.24

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ablösung von der EUROFIGHTER-Ausbildung

    Rn. 36 Nicht zu den isoliert anfechtbaren truppendienstlichen Maßnahmen gehören des weiteren Rechtsauskünfte oder rechtliche Informationen (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 18.09 - Rn. 19, 20, vom 22. März 2011 - 1 WB 9.11 - Rn. 31 jeweils m. w. N. …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 10.17 - juris Rn. 19) und das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - juris Rn. 20…, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m. w. N. und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 8.25
    Rn. 24 Mangels Antragsbefugnis ist sein Antrag auch nicht zulässig, soweit er das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Prüfung rügt und ein dienstaufsichtliches Eingreifen verlangt (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 40.25
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 17.24
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - juris Rn. 20…, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 m. w. N. und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 28.20

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung eines Soldaten

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