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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14587
BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94 (https://dejure.org/1995,14587)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 1 WB 75.94 (https://dejure.org/1995,14587)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 1 WB 75.94 (https://dejure.org/1995,14587)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unvollständigkeit von Personalakten der Bundeswehr - Recht eines Soldaten auf Akteneinsicht - Rechtsmittel im Wehrbeschwerdeverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
    Dies ist schon deshalb unzulässig, weil auch die Frage der - rechtzeitigen und hinreichenden - Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Vorbereitung einer Wehrbeschwerdeentscheidung Bestandteil jenes Verfahrens ist und nicht zum Gegenstand eines besonderen Verfahrens vor dem Senat gemacht werden kann (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können daher insoweit weder Erklärungen noch Handlungen eines Verfahrensbeteiligten zum Gegenstand eines selbständigen Antragsverfahrens gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 30.90 -).

  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
    Dies ist schon deshalb unzulässig, weil auch die Frage der - rechtzeitigen und hinreichenden - Gewährung rechtlichen Gehörs bei der Vorbereitung einer Wehrbeschwerdeentscheidung Bestandteil jenes Verfahrens ist und nicht zum Gegenstand eines besonderen Verfahrens vor dem Senat gemacht werden kann (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 -).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 79.93

    Rechtmäßigkeit der Versetzung einer Vertrauensperson - Überprüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
    Weder das bloße Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder Unterlassung noch das Interesse daran, daß eine Rechtsfrage allgemein geklärt werde, stellen ein berechtigtes Interesse im Sinne der genannten Vorschriften dar (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 185.90 - m.w.N. und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 30.90

    Zulässigkeit eines Antrags auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung bei …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können daher insoweit weder Erklärungen noch Handlungen eines Verfahrensbeteiligten zum Gegenstand eines selbständigen Antragsverfahrens gemacht werden (…vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 30.90 -).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 185.90

    Antrag auf Zulassung zur Ausbildung zum Strahlflugzeugführer - …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
    Weder das bloße Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder Unterlassung noch das Interesse daran, daß eine Rechtsfrage allgemein geklärt werde, stellen ein berechtigtes Interesse im Sinne der genannten Vorschriften dar (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 185.90 - m.w.N. und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06

    Untätigkeitsantrag; Verzögerung; Vorlage

    Deshalb können Erklärungen oder Handlungen eines am Verfahren beteiligten Vorgesetzten nicht zum Gegenstand eines selbständigen gerichtlichen Antragsverfahrens gemacht werden (stRspr, vgl. Beschluss 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 75.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 7.99

    Voraussetzungen eines Anspruchs eines Soldaten auf Erstattung von unnötigen …

    Dies ist unzulässig, weil die Zustellung von Beschwerdebescheiden ein Bestandteil des Wehrbeschwerdeverfahrens ist und - wie der Senat wiederholt entschieden hat - nicht isoliert zum Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens gemacht werden kann (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 >, vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 75.94 -).
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