Rechtsprechung
| BVerwG, 10.04.1975 - I WB 77.74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1975 - I WB 77.74
Eine bindende Zusage ist nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft (BVerwG DVBl 1966 S. 857) und von einem Amtsträger abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit der Behörde selbst (BVerwGE 26, 31) und nach seiner eigenen Stellung in dieser Behörde befugt war (BVerwG DÖD 1967 S. 72, 74). - BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1975 - I WB 77.74
Eine bindende Zusage ist nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft (BVerwG DVBl 1966 S. 857) und von einem Amtsträger abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit der Behörde selbst (BVerwGE 26, 31) und nach seiner eigenen Stellung in dieser Behörde befugt war (BVerwG DÖD 1967 S. 72, 74).
- BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77
Rechtsmittel
Insoweit muß eine Prüfung, deren Ergebnis aus einer Vielzahl von einzelnen Leistungsnachweisen ermittelt wird, als einheitliches Verfahren angesehen werden, bei dem erst nach dessen Abschluß für den Prüfling erkennbar wird, ob eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Einzelnote Anlaß für eine Beschwerde nach der Wehrbeschverdeordnung gibt (zur Unterscheidung von der angefochtenen Maßnahme, dem Beschwerdeanlaß und der daran anschließenden Beschwerdefrist vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 94/73 - und vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74). - BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 19.82
Verpflichtung eines Soldaten zur Erhaltung des fliegerischen Könnens - Versäumnis …
Es ist vorliegend auch kein Fall gegeben, in dem die Kenntnis von der angefochtenen Maßnahme und die Kenntnis vom eigentlichen Beschwerdeanlaß zeitlich auseinander gefallen wären und deshalb für den Fristbeginn ein späterer Zeitpunkt - etwa derjenigen des Personalgesprächs am 29. Oktober 1981 - maßgebend wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74). - BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Anordnung einer Ergänzungsausbildung im Hinblick auf eine geplante Verwendung als …
Der Antragsteller war durch nichts gehindert, innerhalb der von der Aushändigung der angefochtenen Verfügung an laufenden Frist Beschwerde einzulegen und im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens die ihm gerecht erscheinende Erledigung seines Begehrens zu suchen (BVerwG Beschluß vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74). - BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 250.77
Rechtsmittel
Der Antragsteller war dadurch nicht gehindert, die Beschwerde in der gesetzlich festgelegten Frist einzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74).
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