Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 78.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhaltung fliegerischen Könnens - Militärische Zweckmäßigkeitserwägungen - Meinungsbildung nachgeordneter Dienststellen
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11
Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten
In Übereinstimmung mit diesen Anforderungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er auch im vorliegenden Fall festhält, dass die Anordnung der fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse und nicht im Interesse des betroffenen Soldaten erfolgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 78.78 - ZBR 1983, 167 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11
Vorliegen eines subjektiven Rechts eines Berufssoldaten bei Tätigkeit im …
In Übereinstimmung mit diesen Anforderungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Anordnung der fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse und nicht im Interesse des betroffenen Soldaten erfolgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 78.78 - ZBR 1983, 167 (LS), juris Rn. 54 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11
Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten …
In Übereinstimmung mit diesen Anforderungen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Anordnung der fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse und nicht im Interesse des betroffenen Soldaten erfolgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 78.78 - ZBR 1983, 167, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 - und zuletzt vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 42.11 -). - BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung
Abgesehen davon muß eine als rechtlich nicht mehr geboten erachtete Situation nicht nur deshalb aufrechterhalten werden, um den finanziellen Besitzstand des Soldaten zu erhalten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78 -, vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80 - und vom 25. Mai 1982 - 1 WB 78/78).
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