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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6534
BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86 (https://dejure.org/1987,6534)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1987 - 1 WB 78.86 (https://dejure.org/1987,6534)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1987 - 1 WB 78.86 (https://dejure.org/1987,6534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beurteilungszuständigkeit des Vorgesetzten - Zuständigkeit des Disziplinarvorgesetzten für die Erstellung einer Beurteilung - Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Soldaten - Antrag auf Feststellung der Beurteilungszuständigkeit - Vereinbarkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86
    Soweit der Antragsteller eine gerichtliche Überprüfung der Vereinbarkeit der im Erlaß des BMVg vom 2. August 1985 getroffenen Regelung mit § 25 Abs. 1 Satz 2 WDO herbeiführen möchte, ist sein Antrag ebenfalls unzulässig, da die Wehrbeschwerdeordnung kein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle kennt (BVerwGE 43, 88, 89) [BVerwG 25.03.1970 - I WB 137/69].
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80

    Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86
    Bei dieser Sachlage erweist sich ein Feststellungsbegehren des Antragstellers im Verhältnis zu einem - auf Aufhebung der planmäßigen Beurteilung gerichteten - Anfechtungsantrag als subsidiär und deshalb als unzulässig (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 46/86).
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 46.86

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Rechtswidrigkeit einer dienstlichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86
    Bei dieser Sachlage erweist sich ein Feststellungsbegehren des Antragstellers im Verhältnis zu einem - auf Aufhebung der planmäßigen Beurteilung gerichteten - Anfechtungsantrag als subsidiär und deshalb als unzulässig (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 46/86).
  • BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86
    Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur sein, was auch Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwG Beschlüsse vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 16. Mai 1974 - 1 WB 199/72).
  • BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86
    Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur sein, was auch Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwG Beschlüsse vom 23. Dezember 1970 - 1 WB 93/70 - und vom 16. Mai 1974 - 1 WB 199/72).
  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 97.89

    Änderung der Beurteilungszuständigkeit - Disziplinarvorgesetzter

    Bei sachdienlicher Auslegung war das Begehren des Antragstellers vom 16. Mai bzw. 24. Juni 1988 ersichtlich auf die Aufhebung der Anordnung des FlottenKdo vom 21. August 1987 gerichtet; ein dahingehendes Feststellungsbegehren wäre gegenüber diesem Anfechtungsantrag subsidiär (§ 43 Abs. 2 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 18. März 1987 - 1 WB 78/86 - und vom 9. August 1989 - 1 WB 6/89).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90

    Überprüfung des Handelns von Dienststellen und Vorgesetzten auf Mißstände und …

    In diesem Verfahren wird zu klaren sein, ob die von dem Antragsteller behauptete Befangenheit des beurteilenden Disziplinarvorgesetzten und des stellungnehmenden weiteren Disziplinarvorgesetzten gegeben war (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. März 1987 - 1 WB 78/86).
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