Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung einer Verwendungsentscheidung des Dienstherrn - Festlegung eines Anforderungsprofils für einen Dienstposten
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen, vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>). - BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Als Verpflichtungsbegehren ist der Antrag nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.71 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen, vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>).
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Die gerichtliche Oberprüfung ist insoweit auf die Einhaltung des Willkürverbots beschränkt (vgl. Beschluß vom 23. Mai 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -), das Verlangen nach bestimmten Vorverwendungen für bestimmte Dienstposten unterliegt als personalplanerische Zweckmäßigkeitserwägung nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94
Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Die gerichtliche Oberprüfung ist insoweit auf die Einhaltung des Willkürverbots beschränkt (vgl. Beschluß vom 23. Mai 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -), das Verlangen nach bestimmten Vorverwendungen für bestimmte Dienstposten unterliegt als personalplanerische Zweckmäßigkeitserwägung nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Da ein Anspruch auf Versetzung, wenn es nicht um die Förderung in der Laufbahn geht, ohnehin nicht schon dann besteht, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte, ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Offizier aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ). - BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Gerichtliche Kontrolle durch die Wehrdienstgerichte über die Zweckmäßigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Der Soldat hat auch keinen Anspruch darauf, daß seine dienstlich gewonnenen Erkenntnisse sinnvoll genutzt werden (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 - <NZWehrr 1994, 247>). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94
Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Der vom Antragsteller begehrte Dienstposten ist damit gegenüber seinem bisherigen und jetzigen Dienstposten nicht als höherwertig einzustufen (vgl. hierzu Beschluß vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 -). - BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
Versetzung eines Soldaten auf den Dienstposten eines Dezernatsleiters - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 64.88 -). - BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte Verwendung trotz entgegenstehender …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Ebenso wie Gründe des Verwendungsaufbaues und/oder der Förderung regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis für eine Zu- oder Wegversetzung begründen (vgl. Nr. 5 b, d der o.a. Richtlinien), können sie auch einer begehrten Verwendung entgegenstehen (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 41.93 -).
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die Personal bearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 - und vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 30.98 -). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Zu den Eignungsmerkmalen können die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verwendungsreihe oder die Vorverwendungen zählen (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 30.96 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -). - BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98
Beschwerde eines Oberstleutnants gegen seine Versetzung - Versetzung eines …
Ob für den Dienstposten in Hammelburg - wie der Antragsteller meint - auch ein anderer geeigneter Offizier zur Verfügung gestanden hätte, hat allein der BMVg zu beurteilen, denn die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 25. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -). - BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem …
Die Frage der Zweckmäßigkeit einer Personalentscheidung unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 84.88 -, vom 25. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -).
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