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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 79.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13893
BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 79.93 (https://dejure.org/1994,13893)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 1 WB 79.93 (https://dejure.org/1994,13893)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 1 WB 79.93 (https://dejure.org/1994,13893)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versetzung einer Vertrauensperson - Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten - Überprüfung der Auswahlentscheidung des ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 65.90

    Bloßes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 79.93
    Das Interesse, daß eine Rechtsfrage allgemein geklärt werde, stellt ebenfalls kein berechtigtes Interesse dar (Beschluß vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 -).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 31.98

    Untätigkeitsbeschwerde eines Soldaten wegen Unterlassen seiner Beförderung - …

    In bezug auf die Klärung allgemeiner Fragen der Personalführung steht dem Antragsteller kein Rechtsschutzbedürfnis zu (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 -, vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 6.95 -).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …

    Für eine Klärung allgemeiner Fragen der Personalführung fehlt regelmäßig - und so auch hier - das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 -, vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -, vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 6.95 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94

    Unvollständigkeit von Personalakten der Bundeswehr - Recht eines Soldaten auf …

    Weder das bloße Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder Unterlassung noch das Interesse daran, daß eine Rechtsfrage allgemein geklärt werde, stellen ein berechtigtes Interesse im Sinne der genannten Vorschriften dar (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 185.90 - m.w.N. und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 6.95

    Weitere Verwendung eines Soldaten auf Zeit - Antrag auf ein Personalgespräch

    Zur allgemeinen Klärung von Fragen der Personalführung steht der Antragstellerin kein Rechtsschutzbedürfnis zu (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 65.90 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 79.93 -).
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