Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Frage nach dem Bestehen eines hinreichenden Rechtschutzbedürfnisses für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag gegen eine bevorstehende Versetzung - Anforderungen an das diesbezügliche Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 § 21
Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Solange die dem Soldaten eröffnete Planungsabsicht aber nicht in eine förmliche Personalentscheidung umgesetzt worden ist, ist sie keine mit einem Rechtsbehelf nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbare Maßnahme (vgl.Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>). - BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89
Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht zu Gunsten des Soldaten - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -). - BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -).
- BVerwG, 31.03.1994 - 1 WB 24.94
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung der Nachbesetzung …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -). - BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 3.94
Anwendbarkeit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) bei einem Beschwerdeanlass in der …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96
Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann allenfalls in den Fällen anerkannt werden, in denen dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 - <NZWehrr 1991, 211 = DokBer B 1990, 309> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 3.94 - vgl. auchBeschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94, 103.94 - undvom 31. März 1994 - BVerwG 1 WB 24.94 -).
- BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte …
Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 -, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).Er ist deshalb darauf zu verweisen, diese truppendienstliche Maßnahme entgegenzunehmen und dann die dagegen eröffneten Rechtsbehelfe einschließlich der Möglichkeit eines Antrages auf Bewilligung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 17 Abs. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 und 2 WBO zu ergreifen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 79.96 und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).
- BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 46.02
Vorbeugender Rechtsschutz gegen truppendienstliche Maßnahmen - Zumutbarkeit des …
Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gut zu machender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.; Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255, [256]>, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - ).Er ist deshalb darauf zu verweisen, diese truppendienstliche Maßnahme abzuwarten und dann die dagegen eröffneten Rechtsbehelfe einschließlich der Möglichkeit eines Antrages auf Bewilligung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 17 Abs. 6 WBO i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 WBO zu ergreifen (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - ).
- BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98
Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von …
Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls dann bejaht werden, wenn es dem Soldaten nicht zuzumuten wäre, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet erscheint, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N. und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -). - BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98 Das dafür erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis könnte allenfalls in den Fällen bejaht werden, in denen es dem betroffenen Soldaten nicht zuzumuten ist, die von ihm befürchtete Maßnahme abzuwarten, weil schon deren kurzzeitige Hinnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, insbesondere nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu verletzen (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 - <BVerwGE 46, 255 [ff.]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - m.w.N und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -).
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