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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28707
BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16 (https://dejure.org/2016,28707)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2016 - 1 WB 8.16 (https://dejure.org/2016,28707)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 (https://dejure.org/2016,28707)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BPersVG § 46 Abs. 3 Satz 6; SBG § 51 Abs. 3 Satz 1
    Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs; Referenzgruppenmodell der Bundeswehr.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 46 Abs. 3 Satz 6
    Benachteiligungsverbot; Freistellung vom Dienst; Personalrat; Referenzgruppenmodell der Bundeswehr; fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs

  • rechtsinformationen.bund.de

    Referenzgruppe für vom Dienst freigestellte Soldaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 S 6 BPersVG, § 51 Abs 3 S 1 SBG
    Referenzgruppe für vom Dienst freigestellte Soldaten

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot duch die Erstreckung einer Referenzgruppe für Bundeswehrsoldaten; Fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG § 51 Abs. 3 S. 1
    Verstoß gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot duch die Erstreckung einer Referenzgruppe für Bundeswehrsoldaten; Fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de

    Referenzgruppe für vom Dienst freigestellte Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 975
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Rn. 27 Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. …und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Er hat dazu eine Prognose darüber zu erstellen, wie der berufliche Werdegang ohne die Freistellung verlaufen wäre (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. …und vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 33 ff.).

    Das dort und auch nach Überführung in den Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" weiter vorgesehene Referenzgruppenmodell ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff. …und vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 35).

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Vergleichs- oder Referenzgruppe ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 unter Hinweis auf Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz § 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14).

    Übereinstimmend mit dem 2. Revisionssenat ist ferner davon auszugehen, dass das vom Bundesministerium der Verteidigung gewählte Referenzgruppenmodell grundsätzlich geeignet ist, der Zielstellung des Behinderungsverbotes Rechnung zu tragen, weil es eine Fortentwicklung der Leistung entsprechend dem durchschnittlichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Soldaten unterstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 …und vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23).

    Es schreibt nicht die letzte, aufgrund tatsächlicher dienstlicher Tätigkeit erstellte Beurteilung fort, sondern beruht auf der Annahme einer dynamischen Fortentwicklung der beruflichen Leistungen, die sich aus dem Werdegang der Referenzgruppe ergibt; es vermeidet auf diese Weise die Schwierigkeiten, die sich bei einer lang andauernden Freistellung daraus ergeben, dass die letzte dienstliche Beurteilung immer mehr an tatsächlicher Aussagekraft verliert (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 m.w.N.).

    Dieses Erfordernis einer hinreichenden Mindestgröße der Referenzgruppe stellt ein rechtliches Gebot dar, wenn sich der Dienstherr - wie hier - zum Zweck der Nachzeichnung für das Referenzgruppenmodell entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SGB Nr. 1 Rn. 41).

    Der Dienstherr verstößt insoweit gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Referenzgruppe so zusammenstellt, dass ein Fortkommen des freigestellten Personalratsmitglieds von vornherein ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 40 …und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 15 f.).

    Rn. 53 Da die Referenzgruppe rechtsfehlerfrei gebildet wurde, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Erstellung der Referenzgruppe für den betroffenen Soldaten eine beschwerdefähige und anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 45 ff.), die hier dem Antragsteller gegenüber bestandskräftig geworden ist, oder ob der Antragsteller - wie das Bundesministerium der Verteidigung unter Hinweis auf das Personalgespräch vom 18. April 2007 geltend macht - ein entsprechendes Rügerecht verwirkt hat.

  • BVerwG, 12.05.2014 - 1 WB 25.13

    Anspruch eines Hauptmanns der Bundeswehr auf Einweisung in eine Planstelle der …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Rn. 10 Das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - wertete die weitere Beschwerde des Antragstellers vom 6. Dezember 2012 als Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und legte den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 12. April 2013 dem Senat zur Entscheidung vor (Verfahren BVerwG 1 WB 25.13 ).

    Rn. 11 Mit Beschluss vom 12. Mai 2014 (BVerwG 1 WB 25.13 ) hat der Senat den Rechtsstreit, soweit er die Einweisung des Antragstellers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 sowie dessen Antrag auf Schadloshaltung in versorgungs- und besoldungsrechtlicher Hinsicht betrifft, wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten an das Verwaltungsgericht ... verwiesen.

    Rn. 16 Zur Begründung seines Rechtsschutzbegehrens wiederholt und vertieft der Antragsteller sein Vorbringen aus dem Verfahren BVerwG 1 WB 25.13 und macht im Wesentlichen geltend:.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - ..., die Personalgrundakte des Antragstellers (Hauptteile A bis D) und die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 25.13 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 22 Die im Schreiben vom 16. Januar 2013 beantragte Schadlosstellung in versorgungs- und besoldungsrechtlicher Hinsicht ist ebenso wie die Einweisung des Antragstellers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 nicht mehr Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens; diese Rechtsschutzanträge sind aufgrund der Verweisung durch den Senatsbeschluss vom 12. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 25.13 - beim Verwaltungsgericht ... unter dem Az.: ... anhängig.

    Die von der Vertrauensperson im Verfahren BVerwG 1 WB 25.13 behauptete Strukturänderung der Gruppe durch Wechsel der gereihten Offiziere in andere Teilstreitkräfte hat sich nicht bestätigt.

  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Er hat dazu eine Prognose darüber zu erstellen, wie der berufliche Werdegang ohne die Freistellung verlaufen wäre (…vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. und vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 33 ff.).

    Das dort und auch nach Überführung in den Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" weiter vorgesehene Referenzgruppenmodell ist rechtlich nicht zu beanstanden (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff. und vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 35).

    Voraussetzung ist allerdings bei einer späteren Bildung der Referenzgruppe, dass diese nach den zum Zeitpunkt der ersten Freistellung geltenden Kriterien zusammengestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 43).

    Dieser Umstand begründet jedoch nicht eine nachträgliche Fehlerhaftigkeit der Referenzgruppe (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Vergleichs- oder Referenzgruppe ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 unter Hinweis auf Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz § 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14).

    Der Dienstherr verstößt insoweit gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Referenzgruppe so zusammenstellt, dass ein Fortkommen des freigestellten Personalratsmitglieds von vornherein ausgeschlossen ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 40 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Rn. 54 Dazu gibt der Senat lediglich zu erwägen, dass die Annahme der Verwirkung des Rügerechts wohl nur dann in Betracht kommt, wenn sich der freigestellte Soldat nach eingehender Information durch die personalbearbeitende Stelle und in Kenntnis aller Umstände mit der Bildung der Referenzgruppe (hinsichtlich des Zeitpunkts, der einbezogenen Soldaten und der Reihung der Soldaten) einverstanden erklärt und keinen zeitnahen Rechtsbehelf erhoben hat (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 16).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Zu der damals geltenden Fassung der Beurteilungsrichtlinien für Soldaten (ZDv 20/6) hat der Senat entschieden, dass Unterschiede im Beurteilungsbild von bis zu einem halben Wertungspunkt (0,5) noch als geringfügig anzusehen seien und dass diese Leistungsbilder der betroffenen Soldaten als "im Wesentlichen gleich" bewertet werden könnten (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - 1 WB 46.99 - BA S. 8 und vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 - BVerwGE 117, 81 ).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Übereinstimmend mit dem 2. Revisionssenat ist ferner davon auszugehen, dass das vom Bundesministerium der Verteidigung gewählte Referenzgruppenmodell grundsätzlich geeignet ist, der Zielstellung des Behinderungsverbotes Rechnung zu tragen, weil es eine Fortentwicklung der Leistung entsprechend dem durchschnittlichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Soldaten unterstellt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 35 und vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
    Rn. 27 Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30 m.w.N. und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2019 - 6 B 274/19

    Dienstliche Beurteilung Nachzeichnung Benachteiligungsverbot Referenzgruppe …

    Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, juris Rn. 36, und vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, IÖD 2014, 220 = juris Rn. 14, sowie Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, NVwZ-RR 2011, 371 = juris Rn. 9; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 B 1355/16 -, juris Rn. 35, und vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, NVWBl 2013, 320 = juris Rn. 72 f., m. w. N.

    Rn. 29 BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, a. a. O. Rn. 30.

    Rn. 36 BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, a. a. O. Rn. 40; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, a. a. O. Rn. 81 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12 -, a. a. O. Rn. 16.

  • BVerwG, 03.08.2017 - 1 WB 28.16

    Benachteiligungsverbot; Beurteilungsbestimmungen; Größe der Referenzgruppe; Im …

    Rn. 27 aa) Der Senat hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 Rn. 23 …und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 14) - wiederholt entschieden, dass das in dem Zentralerlass B-1336/2 vorgesehene Referenzgruppenmodell eine geeignete und rechtlich nicht zu beanstandende Umsetzung der - auch zugunsten der Soldatenvertreter in den Personalvertretungen geltenden (§ 62 Abs. 3 Satz 1 SBG; bis 1. September 2016: § 51 Abs. 3 Satz 1 SBG) - Verpflichtung aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG darstellt, wonach die Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit nicht zu einer Beeinträchtigung seines beruflichen Werdegangs führen darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. sowie zuletzt vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - juris Rn. 19).

    Rn. 31 Soweit der Antragsteller geltend macht, dass bestimmte Umstände seines dienstlichen Werdegangs sich in dem Referenzgruppenmodell tendenziell negativ auswirkten (so insbesondere seine sog. Frühförderung) oder jedenfalls nicht in der seiner Ansicht nach gebotenen Weise positiv zur Geltung kämen (wie etwa die Verwendungen als Referent im Bundesministerium der Verteidigung und als Kommandeur B), übersieht er, dass es sich bei dem Referenzgruppenmodell um ein typisierendes, auf die durchschnittliche Entwicklung einer Gruppe vergleichbarer Soldaten abstellendes System handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 36 m.w.N.).

    Rn. 37 Der vorliegende Fall ist auch nicht vergleichbar der Konstellation, die dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - (…Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 42 ff.) zugrunde lag.

    Für einen solchen Fall hat der Senat entschieden, dass ein Verstoß gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot nicht vorliegt, wenn eine Referenzgruppe zur fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs eines freigestellten Personalratsmitglieds bei Erfüllung aller sonstigen Referenzkriterien auch auf Soldaten erstreckt wird, die gegenüber dem freigestellten Personalratsmitglied kein im wesentlichen gleiches Beurteilungsbild aufweisen, sofern dadurch dessen Rangplatz in der Referenzgruppe nicht berührt wird (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 LS und Rn. 45).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - 1 B 1355/16

    Besetzung des Dienstpostens des Leiters der Unterabteilung des Ministeriums mit …

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, juris, Rn. 50 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rn. 72 ff., und vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, juris, Rn. 18 ff., sowie Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859/07 -, juris, Rn. 106 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juli 2008 - 4 S 519/08 -, juris, Rn. 8; OVG Saarl., Urteil vom 18. April 2007 - 1 R 19/05 -, juris, Rn. 63; VG Regensburg, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - RN 1 E 11.1615 -, juris, Rn. 27.

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015- 2 B 40.14 -, juris, Rn. 27, zum personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot hinsichtlich des beruflichen Werdegangs; ebenso BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, juris, Rn. 27.

  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22

    Neubildung einer Referenzgruppe

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 27).

    Die Bildung einer Referenzgruppe stellt ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung dar (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 36 m. w. N.).

    Rn. 45 Soweit der Senat in der Vergangenheit die Bedeutung der beruflich-fachlichen Homogenität für die Bildung einer Referenzgruppe hervorgehoben hatte (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 45 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 104 Rn. 22), war damit auf das Referenzgruppenmodell nach Maßgabe des Zentralerlasses B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" Bezug genommen.

  • BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25
    Allerdings ist das in den Vorgängerregelungen noch explizit formulierte Ziel einer "möglichst gleichen Ausbildungs- und Verwendungsreihe" schon dahingehend verstanden worden, dass auch die Einbeziehung vergleichbarer AVR und Werdegänge zulässig ist, wenn die Referenzgruppe ansonsten zu klein wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - juris Rn. 45 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive …

    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. …und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19).

    Diese Spannbreite von rund 0, 44 Wertungspunkten entspricht dem Maßstab eines "wesentlich gleichen Eignungs- und Leistungsbilds" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 42).

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 3 CE 17.465

    Bildung der Vergleichsgruppe bei fiktiver Laufbahnnachzeichnung für …

    Die Bildung einer solchen Vergleichsgruppe stellt deshalb ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung dar (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 1 WB 8/16 - juris Rn. 36;… B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6.13 - juris Rn. 35).

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsprechung lediglich konkrete Vorgaben im Hinblick auf den Mindestumfang, nicht jedoch auf die Maximalgröße der Vergleichsgruppe entnehmen lassen (…vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2014 a.a.O. Rn. 40; B.v. 21.7.2016 a.a.O. Rn. 38).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot; …

    Das dort vorgesehene Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff. und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff.).

    In Verfahren, die die fiktive Versetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds betrafen, konnte der Senat die Frage stets offenlassen, weil es auf die Anfechtbarkeit (und rechtzeitige Anfechtung) der Referenzgruppe jeweils nicht entscheidungserheblich ankam; der Senat hat dabei allerdings ausgeführt, dass viel dafür spricht, die für einen freigestellten Soldaten gebildete Referenzgruppe als dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zu qualifizieren (vgl. insb. BVerwG…, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 45 ff.; ferner Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - juris Rn. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - 6 B 1878/21

    Anforderungen an die Bildung einer Referenzgruppe im Rahmen der fiktiven …

    Rn. 26 BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, a. a. O. Rn. 30.
  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat

    Rn. 40 Der Dienstherr habe einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose darüber, wie der berufliche Werdegang ohne Freistellung verlaufen wäre (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 und vom 21.7.2016 - 1 WB 8.16).

    Die Bildung einer solchen Vergleichsgruppe stellt deshalb ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung dar (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 1 WB 8.16, juris Rn. 36;… B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6.13, juris Rn. 35, BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 3 CE 18.491

    Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines überwiegend freigestellten …

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17

    Neubildung einer Referenzgruppe; freigestelltes Personalratsmitglied

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 37.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung; Referenzgruppe

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18

    Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European …

  • VG München, 05.02.2018 - M 5 E 17.5748

    Zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung eines zu 85% freigestellten …

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde; …

  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 17.168

    Vergleichsgruppe für fiktive Laufbahnnachzeichnung für freigestelltes …

  • VG Köln, 04.12.2018 - 23 K 12150/16
  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 43.16

    Personalratsmitglied; Anfechtung einer Referenzgruppenbildung

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 6 CE 23.846

    Fiktive Nachzeichnung der letzten regelmäßigen dienstlichen Beurteilung durch …

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19

    Bestandskraft des Ablehnungsbescheides

  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen …

  • VG München, 13.02.2017 - M 5 E 17.271

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei rechtmäßiger fiktiver …

  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17

    Beschwerde gegen die Bildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes …

  • VG München, 17.11.2020 - M 5 K 19.3099

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung bei freigestelltem Personalratsmitglied

  • VG München, 26.09.2017 - M 5 K 17.1229

    Fiktive Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds

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