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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3627
BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90 (https://dejure.org/1990,3627)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1990 - 1 WB 8.90 (https://dejure.org/1990,3627)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 1 WB 8.90 (https://dejure.org/1990,3627)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative Lehrgangszeugnis im Rahmen eines Überprüfungslehrgangs - Antrag auf Anerkennung eines akzeptablen Versäumnisgrundes im Beschwerdeverfahren und der erneuten Aufnahme der Beschwerde in den ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Die zumutbare und naheliegende Überlegung, daß die gesetzlichen Fristen weitgehend illusorisch wären, wenn sie durch zeitlich nicht begrenzte Vorgänge umgangen werden könnten, hat der Antragsteller offenbar nicht angestellt (BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).

    Die in der Wehrbeschwerdeordnung zwingend vorgeschriebenen Fristen beginnen auch dann zu laufen, wenn sich ein Vorgesetzter bereiterklärt, die Sache aufzugreifen und sich für den Beschwerdeführer zu verwenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 - BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).

  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 126.87

    Vorgehen gegen den Bescheid des Bundesministers der Verteidigung betreffend die …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Dieser Bescheid wurde nicht bestandskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 7. Juni 1988 - 1 WB 126/87 - auf Antrag des Antragstellers den Bundesminister der Verteidigung (BMVg) verpflichtet hatte, über eine weitere Teilnahme an einem HBF-Überprüfungslehrgang zu entscheiden.

    Die Akten 1 WB 126/87 des Senats, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 8/90 -, die Stammakten des Antragstellers, Hauptteile A, B und C, sowie die Bestimmungen des HA für HBF waren Gegenstand der Beratung des Senats.

  • BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Die in der Wehrbeschwerdeordnung zwingend vorgeschriebenen Fristen beginnen auch dann zu laufen, wenn sich ein Vorgesetzter bereiterklärt, die Sache aufzugreifen und sich für den Beschwerdeführer zu verwenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Dezember 1973 - 1 WB 186/72 - BVerwG NZWehrr 1974, 185 f.).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 70.81

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Einplanung für eine erneute Auslandsverwendung …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Die Kenntnis von Umständen, die die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens erfolgreicher erscheinen lassen, stellen keinen neuen Beschwerdeanlaß im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (BVerwG NZWehrr 1983, 111; 1986, 123).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Dienstaufsichtliche Überprüfungen stellen keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 46, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84).
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Dienstaufsichtliche Überprüfungen stellen keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 46, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88

    Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte die Entscheidung der Geb/WiKpfS als truppendienstlicher Erstmaßnahme nicht (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - und vom 22. August 1989 - 1 WB 53/88).
  • BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 53.88

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde - Antrag auf gerichtliche Entscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte die Entscheidung der Geb/WiKpfS als truppendienstlicher Erstmaßnahme nicht (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - und vom 22. August 1989 - 1 WB 53/88).
  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 19.82

    Verpflichtung eines Soldaten zur Erhaltung des fliegerischen Könnens - Versäumnis …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
    Daß der Antragsteller vor Einlegung der Beschwerde noch seinen BtlKdr über den Verlauf des Überprüfungslehrganges unterrichten bzw. das Ergebnis eines Gesprächs mit ihm abwarten wollte, ist ebenfalls kein Hinderungsgrund (BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75 - und vom 24. August 1982 - 1 WB 19/82).
  • BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 102.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85

    Anordnung einer Ergänzungsausbildung im Hinblick auf eine geplante Verwendung als …

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO ist nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 148.91 - DokBer B 1992, 323 [325]).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 32.99

    Frage des In-Lauf-Setzens der Beschwerdefrist im Wehrbeschwerdeverfahren - …

    Dazu zählen insbesondere die Fälle, in denen der Soldat durch eine unvermeidbare und unerwartete Inanspruchnahme außer Stand gesetzt wird, die Beschwerde rechtzeitig einzureichen (Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N.).

    Eine andere Betrachtungsweise hätte nämlich zur Folge, daß gesetzliche Fristen ihre Bedeutung weitgehend verlören, weil sie durch Umstände wie im vorliegenden Fall umgangen werden könnten (vgl. hierzu Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 40.97

    Recht der Soldaten, Wehrbeschwerdeverfahren, Anforderungen an die …

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO wäre nur dann gegeben, wenn der Soldat oder sein Bevollmächtigter auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …

    Die Versetzungsverfügung bedurfte als militärische Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung, mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 76.99

    Berechnung der Frist nach § 6 Abs. 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Frage der …

    Eine andere Betrachtungsweise hätte zur Folge, daß gesetzliche Fristen ihre Bedeutung weitestgehend verlören, weil sie durch Umstände, wie sie vom Antragsteller im vorliegenden Fall vorgebracht werden, ohne weiteres umgangen werden könnten (Beschluß vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 - vgl. auch Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92

    Verlust der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Ablösung vom Dienstposten - …

    Im übrigen ist ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 16.96

    Fristwahrende Einlegung und Begründung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung …

    Im übrigen wäre ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfaltspflicht nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91

    Unangemessene persönliche Behandlung durch den nächsthöheren …

    Im übrigen ist ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 157.91

    Versetzung eines Berufssoldaten - Versäumnis einer Begründungspflicht

    Im übrigen ist ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 22.96

    Beschwerde des Soldaten gegen eine dienstliche Beurteilung - Anhörungspflicht, …

    Im übrigen wäre ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfaltspflicht nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 49.93

    Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 16.09.1992 - 1 WB 54.92

    Ablösung eines Soldaten aus gesundheitlichen Gründen und Neubesetzung seines …

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