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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7358
BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91 (https://dejure.org/1991,7358)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1991 - 1 WB 8.91 (https://dejure.org/1991,7358)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1991 - 1 WB 8.91 (https://dejure.org/1991,7358)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten - Erfolgsaussichten des ursprünglichen Antrags - Anspruch eines Soldaten auf Versetzung - Entscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).

    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf den von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, nur ausgesprochen werden könnte, wenn der BMVg sein Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausüben könnte, mithin jede andere als die begehrte Verwendungsentscheidung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (BVerwGE 86, 25 [f.]).

  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Wegversetzung von einem mit einer Funktionszulage ausgestatteten Dienstposten auf einen Dienstposten, für den eine solche Funktionszulage nicht gewährt wird, keine Versetzung auf einen geringerwertigen Dienstposten darstellt (vgl. Beschluß vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91
    Dabei haben die personalführenden Stellen allerdings zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG; Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 <BVerwGE 76, 336 [340]>).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91
    Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Rechtshängigkeit des vom Antragsteller gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung beendet, und es ist nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (Beschluß vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 202.77 - <BVerwGE 63, 234 [236]>).
  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91
    Dabei sind in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nach dem im Prozeßrecht allgemein geltenden Grundsatz die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Antrags und Billigkeitserwägungen maßgebend (vgl. Beschluß vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers - …

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß die Wegversetzung von einem mit einer Funktionszulage ausgestatteten Dienstposten auf einen Dienstposten, für den eine solche Funktionszulage nicht gewährt wird, keine Versetzung auf einen geringerwertigen Dienstposten darstellt und daß auch umgekehrt die Versetzung auf einen mit einer Funktionszulage ausgestatteten Dienstposten keine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten ist, die an den bei einer echten Konkurrenzsituation zu beachtenden Grundsätzen zu bemessen wäre (vgl. Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 -).

    Da ein Anspruch auf Versetzung, wenn es - wie hier - nicht um eine Förderung in der Laufbahn geht, nicht schon dann besteht, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte, ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Oberstleutnant M. aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ).

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …

    Geht es aber, wie demnach hier, nicht um eine Förderung in der Laufbahn, so besteht ein Anspruch auf Versetzung nicht schon dann, wenn der die Versetzung begehrende Soldat besser geeignet ist als der von der personalbearbeitenden Stelle ausgewählte (Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 -).

    Deshalb ist die Frage, welches Eignungsbild der für den Dienstposten ausgewählte Unteroffizier aufweist, in diesen Fällen grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 -).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94

    Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung …

    Deshalb ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Oberstabsarzt Sc. aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß die Versetzung auf einen mit einer Funktionszulage ausgestatteten Dienstposten keine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten ist, die an den bei einer echten Konkurrenzsituation zu beachtenden Grundsätzen zu bemessen wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 21. März 1995 - BVerwG 1 WB 49.94 -).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 23.91

    Ablehnung eines Rückversetzungsgesuches - Anspruch eines Soldaten auf eine …

    Da ein Anspruch auf Versetzung, wenn es - wie hier - nicht um die Förderung in der Laufbahn geht, nicht schon dann besteht, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte, ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Hauptmann S... aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 -).
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