Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Ermessensausübung bei der Verwendungsauswahl von Soldaten für höhere Dienstposten - Eingeschränkter Ermessensspielraum des militärischen Vorgesetzten durch Selbstbindung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Verwendungswünsche des Soldaten, das In-Aussicht-Stellen einer bestimmten Verwendung und Verwendungsvorschläge - auch für höherwertige Verwendungen - der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]> und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - ).Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und Verwendungsvorschläge in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt und der Soldat kann aus jenen keine Ansprüche herleiten (vgl. BVerwGE 53, 280 [286]; BVerwG DokBer B 1995, 33).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung eines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243, [245]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 -). - BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung eines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243, [245]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 -).
- BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Stelle zu verwenden (vgl. Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Verwendungswünsche des Soldaten, das In-Aussicht-Stellen einer bestimmten Verwendung und Verwendungsvorschläge - auch für höherwertige Verwendungen - der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]> und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - ). - BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94
Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Der BMVg verletzt mit der Überlegung, daß Änderungen der Verwendung eines Soldaten - unabhängig davon, ob damit die Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens verbunden ist - nicht sinnvoll sind, wenn der Soldat den neuen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung nicht noch angemessene Zeit ausfüllen kann, seine Fürsorgepflicht nicht (vgl. Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N.). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95
Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 8.96
Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. zuletzt Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 - m.w.N.), daß die Berücksichtigung einer ausreichenden Restdienstzeit im Rahmen einer Verwendungsentscheidung rechtlich zulässig ist.
- BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03
Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; …
Ergänzend ist auf die Rechtsprechung des Senats hinzuweisen, dass es keine Laufbahnperspektive für Stabsfeldwebel gibt, im Sinne eines Rechtsanspruchs generell in eine Oberstabsfeldwebel-Verwendung geführt zu werden (Beschluss vom 4. September 1996 BVerwG 1 WB 8.96). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Es ist auch zulässig, auf höher bewerteten Dienstposten eine gewisse Stehzeit zu fordern (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 8.96 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 52.96 -, vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 69.96 -) oder einen Soldaten wegen zu hohen Lebensalters auszuplanen (Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 23.96 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".