Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 8.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fristversäumung eines Antrags auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Rückführung ins Heimatland
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 8.99
Ein unabwendbarer Zufall liegt vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>, Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - und Beschluß vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 66.97 -). - BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 8.99
Ein unabwendbarer Zufall liegt vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185>, Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - und Beschluß vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 66.97 -).
- BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 90.99
Versäumung der Beschwerdefrist
Ein unabwendbarer Zufall im Sinne dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn der Soldat auch bei Anwendung der ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage war, die Frist einzuhalten (Beschlüsse vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 209.72 - <NZWehrr 1974, 185> und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 8.99 - m.w.N., Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 38.93 - ).
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