Rechtsprechung
| BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 30.08.1977 - 1 WB 29.77
Beseitigung bestehender Spannungen - Versetzung - Beschwerdeverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Daß gegen den Antragsteller kurz vor der Beantragung seiner Versetzung ein strenger Verweis verhängt worden ist - gegen den er sich erfolglos beschwert hat -, steht der sonach gegebenen Rechtmäßigkeit der Wegversetzung des Antragstellers nicht entgegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 17. Februar 1977 - 1 WB 9/77 - und vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77), wenn auch nicht auszuschließen ist, daß die beiden damit geahndeten Pflichtverstöße für den Versetzungsantrag mit ursächlich waren.Wenn auch bei einer der Lösung von Spannungen dienenden Versetzung Benachteiligungen des Versetzten tunlichst vermieden werden sollen, so hat der Versetzte doch keinen Anspruch darauf, nur auf eine seinen Vorstellungen voll entsprechende Stelle versetzt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er, wie es hier ganz offensichtlich der Fall ist, von sich aus bereit ist, seine Versetzung zur Behebung der Spannungen grundsätzlich hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77 - vgl. auch BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlin cher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; 46, 353 f [BVerwG 04.12.1974 - I WB 77/73]).Nimmt man hinzu, daß die jederzeitige Versetzbarkeit des Berufssoldaten ohnehin zu seinen freiwillig übernommenen Dienstpflichten gehört (BVerwGE 43, 215 f, 6. Leitsatz), so erweist sich die Wegversetzung des Antragstellers aus dienstlichen Gründen als geboten.
- BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 66.75
Versetzungsverfügung - Versetzung - Spannungsversetzung - Ansehensschädigendes …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Wenn auch bei einer der Lösung von Spannungen dienenden Versetzung Benachteiligungen des Versetzten tunlichst vermieden werden sollen, so hat der Versetzte doch keinen Anspruch darauf, nur auf eine seinen Vorstellungen voll entsprechende Stelle versetzt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er, wie es hier ganz offensichtlich der Fall ist, von sich aus bereit ist, seine Versetzung zur Behebung der Spannungen grundsätzlich hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77 - vgl. auch BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75).
- BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Es kommt nicht darauf an, welcher Beteiligte an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit die "Schuld" trägt (vgl. BDH/BVerwG Beschlüsse vom 18. Juli 1963 - WB 3/63 -, vom 9. Dezember 1969 - 1 WB 101/69 -, vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 - und vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77), ja ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielmehr im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen. - BVerwG, 04.12.1974 - I WB 12.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlin cher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; 46, 353 f [BVerwG 04.12.1974 - I WB 77/73]). - BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 118.80
Versetzung eines Berufssoldaten - STAN - Dienstgradgerechte Verwendung
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Abgesehen davon muß eine als rechtlich nicht mehr geboten erachtete Situation nicht nur deshalb aufrechterhalten werden, um den finanziellen Besitzstand des Soldaten zu erhalten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78 -, vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80 - und vom 25. Mai 1982 - 1 WB 78/78). - BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 75.78
Rechtmäßigkeit der Rückversetzung eines Soldaten auf den vorhergehenden …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Abgesehen davon muß eine als rechtlich nicht mehr geboten erachtete Situation nicht nur deshalb aufrechterhalten werden, um den finanziellen Besitzstand des Soldaten zu erhalten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19. September 1979 - 1 WB 75/78 -, vom 20. August 1981 - 1 WB 118/80 - und vom 25. Mai 1982 - 1 WB 78/78). - BVerwG, 08.12.1976 - 1 WB 81.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Es kommt nicht darauf an, welcher Beteiligte an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit die "Schuld" trägt (vgl. BDH/BVerwG Beschlüsse vom 18. Juli 1963 - WB 3/63 -, vom 9. Dezember 1969 - 1 WB 101/69 -, vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 - und vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77), ja ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielmehr im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen. - BVerwG, 18.07.1963 - WB 3.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Es kommt nicht darauf an, welcher Beteiligte an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit die "Schuld" trägt (vgl. BDH/BVerwG Beschlüsse vom 18. Juli 1963 - WB 3/63 -, vom 9. Dezember 1969 - 1 WB 101/69 -, vom 8. Dezember 1976 - 1 WB 81/75 - und vom 10. Februar 1977 - 1 WB 11/77), ja ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielmehr im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen. - BVerwG, 08.10.1968 - I WB 1.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81
Daß gegen den Antragsteller kurz vor der Beantragung seiner Versetzung ein strenger Verweis verhängt worden ist - gegen den er sich erfolglos beschwert hat -, steht der sonach gegebenen Rechtmäßigkeit der Wegversetzung des Antragstellers nicht entgegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 17. Februar 1977 - 1 WB 9/77 - und vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77), wenn auch nicht auszuschließen ist, daß die beiden damit geahndeten Pflichtverstöße für den Versetzungsantrag mit ursächlich waren. - BVerwG, 22.04.1970 - I WB 122.69
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Vorliegen eines dienstlichen …
- BVerwG, 25.05.1982 - 1 WB 78.78
Erhaltung fliegerischen Könnens - Militärische Zweckmäßigkeitserwägungen - …
- BVerwG, 20.01.1981 - 1 WB 106.80
Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Sanitätsoffiziers - Bekanntgabe etwa sieben …
- BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.02.1977 - 1 WB 11.77
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.02.1977 - 1 WB 9.77
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen …
Aber auch für eine zur Behebung von Spannungen erfolgende Versetzung ist regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis gegeben (BDHE 5, 225, 226), wenn der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen dem Kdr und einem seiner Untergebenen "ernst und nachhaltig" (BVerwG Beschlüsse vom 16. August 1974 - 1 MB 208/72 - und vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81) gestört wird.Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es nicht darauf ankommt, welcher Beteiligte an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit die "Schuld" trägt, ja ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielmehr im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81 - m.w.H.).
- BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Rechtsmittel
Daß der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen einem Inspektionschef und seinem Kompaniefeldwebel in besonders starkem Maß, also ernst und nachhaltig (BVerwG Beschluß vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72) gestört wird, ist eindeutig (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 13.88
Wehrbeschwerderecht - Sicherheitsbedenken - Briefkontakte - Militärischer …
Er hat sich auch nicht dadurch in der Hauptsache erledigt, daß der Antragsteller inzwischen zum Wehrbereichskommando II in Hannover weiterversetzt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81).
- BVerwG, 20.03.1985 - 1 WB 120.83
Dienstvergehen - Versetzung eines Soldaten - Selbstbindung - …
Das Begehren des Antragstellers hat sich durch die Versetzung zum Heeresfliegerkommando 2 nicht erledigt (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von …
Es ist nämlich durchaus möglich, daß die Weiterversetzung seinen Interessen relativ besser entspricht als die erste; er darf dann nicht gezwungen sein, die relative Verbesserung seiner Rechtsposition infolge der Weiterversetzung zu gefährden, um sein auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gegründetes Recht auf Anfechtung der ursprünglichen Maßnahme weiterverfolgen zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 21.10.1985 - 1 WB 116.85
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer …
Bei Beachtung dieser Grundsätze ist es hier in keiner Weise zu beanstanden, daß die bestehenden Spannungen gerade durch die Wegversetzung des Antragstellers gelöst worden sind (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 17.04.1986 - 1 WB 137.85
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß sowohl ein Dienstvergehen wie auch den Dienstbetrieb belastende Spannungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen ein dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung begründen können (vgl. BDHE 5, 225 f.; BVerwG Beschlüsse vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81 - und vom 8. Oktober 1984 - 1 WB 115/84). - BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82
Rechtsmittel
Dadurch, daß der Antragsteller auf eigenen Wunsch am 9. Februar 1982 weiterversetzt wurde, hat sich sein ursprüngliches Begehren - die Anfechtung der Versetzung zum 1. Dezember 1981 - nicht etwa erledigt (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 128.86
Rechtsmittel
Aber auch für eine zur Behebung von Spannungen erfolgende Versetzung ist regelmäßig ein dienstliches Bedürfnis gegeben (BDHE 5, 225, 226), wenn der Dienstbetrieb durch Mißhelligkeiten zwischen dem Dienststellenleiter und einem seiner Untergebenen ernst und nachhaltig gestört wird (BVerwG Beschlüsse vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81 - und vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84). - BVerwG, 16.12.1982 - 1 WB 171.82
Rechtsmittel
Auf Grund der summarischen Überprüfung des Sachverhalts steht zur Überzeugung des Senats fest, daß zwischen dem Antragsteller und dem Inspektionschef Spannungen bestanden, die eine Veränderung des gegebenen Unterstellungsverhältnisses notwendig erscheinen lassen konnten (zu vergleichbaren Spannungen zwischen einem Kompaniefeldwebel und dessen Kompaniechef: BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 81/81). - BVerwG, 19.07.1984 - 1 WB 91.84
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Annahme eines …
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