Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung einer Ermessensentscheidung hinsichtlich eines Missbrauchs dienstlicher Befugnisse - Kriterien für das dienstliche Bedürfnis nach einer Versetzung
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwGE 76, 255 f.; BVerwG Beschluß vom 4. November 1987 - 1 WB 191/86).Eine solche Auswahlentscheidung ist nicht unter dem Gesichtspunkt des dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, sondern nur unter dem des Ermessensfehlgebrauchs gerichtlich nachprüfbar (BVerwGE 43, 215 f.; 76, 255 f. [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Eine solche Auswahlentscheidung ist nicht unter dem Gesichtspunkt des dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, sondern nur unter dem des Ermessensfehlgebrauchs gerichtlich nachprüfbar (BVerwGE 43, 215 f.; 76, 255 f. [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]).Die jederzeitige Versetzbarkeit gehört zu den von den Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses (BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].
- BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung eines Soldaten führt nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg (BVerwGE 53, 23, 27).
- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens kann nur sein, was bereits Gegenstand eines Vorverfahrens oder doch des Antragsschreibens war (BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Soweit sich der Antrag gegen die Versetzung in den Stab MFlgDiv wendet (Antrag zu 1), ist er zulässig (vgl. BVerwGE 63, 187), aber unbegründet. - BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86
Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwGE 76, 255 f.; BVerwG Beschluß vom 4. November 1987 - 1 WB 191/86). - BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Das Vorliegen einer solchen verbindlichen Zusage scheitert schon daran, daß eine entsprechende Erklärung nicht als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft abgegeben worden ist (BVerwG Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - 1 WB 57/76 - m.w.N. und vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86). - BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 111.83
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Dies ist auch dann nicht der Fall, wenn die Kinder eines Soldaten bei einem Umzug der Familie in ein anderes Bundesland dort ein anderes Schulsystem vorfinden und sich diesem anpassen müssen (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 111/83). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86
Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Der BMVg ist nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (BVerwGE 63.165 f.; BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86). - BVerwG, 06.02.1985 - 1 WB 106.84
Versetzung eines Soldaten - Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Daß der Besitz eines Eigenheims einer dienstlich gebotenen Versetzung nicht entgegensteht, hat der Senat bereits seit langem in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1985 - 1 WB 106/84).
- BVerwG, 15.06.1988 - 1 WB 97.88
Grundsätzliche Einräumung des öffentlichen Interesse an der sofortigen …
Fachliche oder örtliche Verwendungswünsche des Soldaten und entsprechende Verwendungsvorschläge seiner Vorgesetzten binden die für die Personalführung zuständigen Stellen nicht in ihren Verwendungsentscheidungen (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. März 1988 - 1 WB 81/87 - m.w.N.).Daß die SDH als zuständige Stelle dem Antragsteller zugesagt hätte, künftig nur in P. verwendet zu werden (vgl. zur Verbindlichkeit einer Zusage: BVerwG Beschluß vom 17. März 1988 a.a.O.), hat der Antragsteller selbst nicht behauptet.
- BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwGE 76, 255 f.; BVerwG Beschluß vom 17. März 1988 - 1 WB 81/87 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl. S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …
Eine Zusage läge nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung von dem zuständigen Vorgesetzten als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft abgegeben worden wäre (vgl. Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.).
- BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung …
Eine Zusage läge nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung von dem zuständigen Vorgesetzten als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft abgegeben worden wäre (vgl. Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.). - BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten - …
Eine Zusage läge nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung von dem zuständigen Vorgesetzten als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft abgegeben worden wäre (vgl. Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.). - BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …
In dieser Mitteilung liegt keine Zusage im Sinne einer hoheitliehen Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft (vgl. dazu Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.). - BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden …
Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (BVerwGE 63, 165; BVerwG Beschluß vom 17. März 1988 - 1 WB 81/87). - BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt schon die Notwendigkeit, einen freien Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215; 76, 255 f. [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1988 - 1 WB 81/87). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Voraussetzungen …
In der Mitteilung über die Planungsabsichten liegt keine Zusage im Sinne einer hoheitlichen Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft (vgl. dazu Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96
Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers …
In dieser Mitteilung liegt keine Zusage im Sinne einer hoheitlichen Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft (vgl. dazu Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.).
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