Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einweisung in eine Fördergruppe - Anforderungen eines Dienstpostens für Oberstabsfeldwebel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Gegenstand des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist - durch die Antragsschrift bestimmt (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 3. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 191.90 -), im vorliegenden Fall also durch die Beschwerde vom 18. Dezember 1989. - BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80
Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Auszugehen ist dabei von der Maßnahme, gegen die sich der Antragsteller erkennbar wendet (vgl. Beschluß vom 27. März 1981 - BVerwG 1 WB 92.80 -). - BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 145.89, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 399/90 - sowie die Personalakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90
Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Gegenstand des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist - durch die Antragsschrift bestimmt (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 3. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 191.90 -), im vorliegenden Fall also durch die Beschwerde vom 18. Dezember 1989. - BVerwG, 19.09.1979 - 1 WB 49.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Die nachträgliche - nämlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 30. April 1990 - Verselbständigung seiner Ausführungen zu besonderen Verpflichtungsanträgen ist, wie ausgeführt, unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 57.75 - und vom 19. September 1979 - BVerwG 1 WB 49.78 -). - BVerwG, 16.12.1975 - 1 WB 57.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 1 WB 81.91
Die nachträgliche - nämlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 30. April 1990 - Verselbständigung seiner Ausführungen zu besonderen Verpflichtungsanträgen ist, wie ausgeführt, unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 57.75 - und vom 19. September 1979 - BVerwG 1 WB 49.78 -).
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 - m.w.N.) ist dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd. - BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 119.91
Möglichkeit einer abtrakten Normenkontrolle im Wehrbeschwerdeverfahren - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 -) wird der Gegenstand des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung durch das Vorverfahren oder - wenn ein solches nicht erforderlich ist - durch die Antragsschrift bestimmt, im vorliegenden Fall also durch die "Beschwerde" vom 30. März 1991, mit der der Antragsteller bei objektiver Würdigung keine konkret bestimmte dienstliche Maßnahme durch den BMVg begehrt oder angefochten hat. - BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Vorgesetzten eines Soldaten mit Blick …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 -) ist dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd.
- BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 156.91
Verwendung eines Soldaten - Qualifikation eines Berufssoldaten für einen …
Soweit der Antragsteller erstmals mit Schriftsatz vom 6. Februar 1992 seinen Antrag dahin erweitert hat, daß der BMVg verpflichtet werden soll, ihn in den norddeutschen Raum an einen Standort mit Seeklima zu versetzen, handelt es sich um eine unzulässige Antragserweiterung (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 - m.w.N.). - BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 35.93
Zusage der Beförderung an einen Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf …
Im Schriftsatz vom 19. April 1994 hat der Bevollmächtigte des Antragstellers ausgeführt: "Der Antragsteller beantragt daher auf diesem Wege beim Bundesminister der Verteidigung ausdrücklich seine Beförderung zum Brigadegeneral." Sollte es sich hierbei um einen Antrag an den Senat handeln, wäre dieses Begehren unzulässig, weil es sich jedenfalls um eine unzulässige Antragserweiterung handelte (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321> und vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 -). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 21.99
Zulässigkeit einer Beschwerdeerweiterung
Der nunmehr im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag auf Aufhebung des Befehls des Leiters der DtDel HQ AFCENT vom 17. März 1997 wird von diesem Begehren nicht umfaßt und ist deshalb unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [195]>, vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>, vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 81.91 - m.w.N. und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 12.97 -).
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