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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16543
BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98 (https://dejure.org/1999,16543)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1999 - 1 WB 83.98 (https://dejure.org/1999,16543)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1999 - 1 WB 83.98 (https://dejure.org/1999,16543)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) wegen fehlerhafter Bewertung des Ergebnisses einer psychologischen Eignungsprüfung - Beurteilung der Möglichkeiten und Erfolgschancen des Antragstellers - Nicht zu den Aufgaben der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem militärfachlichen Dienst nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschluß vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der von ihm begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]>).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 128.89

    Laufbahnwechsel im militärfachlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschluß vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - ).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 7.91

    Zulassung eines Portepee-Unteroffiziers zu einer Offizierslaufbahn - …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 13.97

    Anspruch eines Soldaten auf Zulassung zur Offizierslaufbahn - Überprüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 179.90

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) - …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 - und vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 -).
  • BVerwG, 28.02.1975 - I WB 24.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 83.98
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.74 - <BVerwGE 53, 95 [97]>).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 52.99

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 142.89 -, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 179.90 -, vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 99.96 -, vom 29. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 13.97 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 -).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem militärfachlichen Dienst nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - m.w.N. und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 -).

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 38.99

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …

    Dies gilt auch für die Ausbildung zum Feldwebel (vgl. Beschluß vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 - m.w.N.).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Feldwebelausbildung nur dann weitere Unteroffiziere zuzuführen, wenn dafür ein Bedarf besteht und ihre hinreichend lange Verwendung in dem höheren Dienstgrad sichergestellt ist (Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 83.98 - jeweils m.w.N.).

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