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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1923
BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84 (https://dejure.org/1984,1923)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1984 - 1 WB 84.84 (https://dejure.org/1984,1923)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1984 - 1 WB 84.84 (https://dejure.org/1984,1923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - Beteiligungsregelungen - Rechtssphäre eines Soldaten - Sienstaufsichtliche Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 296
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Die Eröffnung des Ergebnisses einer dienstaufsichtlichen Überprüfung ist keine "Maßnahme" im Sinne von WBO § 17 Abs. 3 S. 1 (Bestätigung, BVerwG, 03.07.1968, I WB 26.68, BVerwGE 33, 165; Bestätigung, BVerwG, 06.02.1979, 1 WB 44/78, BVerwGE 63, 189).

    Die Eröffnung des Ergebnisses einer dienstaufsichtlichen Überprüfung ist keine "Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz, 190 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.07.1968 - I WB 26.68
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Die Eröffnung des Ergebnisses einer dienstaufsichtlichen Überprüfung ist keine "Maßnahme" im Sinne von WBO § 17 Abs. 3 S. 1 (Bestätigung, BVerwG, 03.07.1968, I WB 26.68, BVerwGE 33, 165; Bestätigung, BVerwG, 06.02.1979, 1 WB 44/78, BVerwGE 63, 189).

    Die Eröffnung des Ergebnisses einer dienstaufsichtlichen Überprüfung ist keine "Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz, 190 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.04.1975 - I WB 16.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Denn seine persönliche Rechtsstellung wäre durch das Verhalten des MR Dr. Hartenstein selbst dann nicht verletzt worden, wenn man unterstellt, dieser sei als Büroleiter des Sts Dr. Hiehle nicht einmal dazu befugt gewesen, auf fernmündlichen Anruf das Anliegen des BND auf eine den Antragsteller in keiner Weise sachlich festlegende Art vorzubesprechen, das daraufhin eingegangene, eine einvernehmliche Absprache mit Fü S ... behauptende Fernschreiben des BND dem Sts zur Kenntnisnahme vorzulegen und es sodann dem für die Flugbereitschaft zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Veranlassung zuzuleiten (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 f. [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74 - und vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).

    Auch der Hinweis darauf, daß dem Antragsteller durch das Verhalten des für den BMVg tätigen MR Dr. Hartenstein die Erfüllung seiner Dienstpflicht erschwert worden sei, reicht nicht aus, um eine Verletzung seiner subjektiven Rechte darzutun (BVerwG Beschluß vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74).

  • BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 29.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Denn seine persönliche Rechtsstellung wäre durch das Verhalten des MR Dr. Hartenstein selbst dann nicht verletzt worden, wenn man unterstellt, dieser sei als Büroleiter des Sts Dr. Hiehle nicht einmal dazu befugt gewesen, auf fernmündlichen Anruf das Anliegen des BND auf eine den Antragsteller in keiner Weise sachlich festlegende Art vorzubesprechen, das daraufhin eingegangene, eine einvernehmliche Absprache mit Fü S ... behauptende Fernschreiben des BND dem Sts zur Kenntnisnahme vorzulegen und es sodann dem für die Flugbereitschaft zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Veranlassung zuzuleiten (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 f. [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74 - und vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).

    Der Ausnahmefall - daß "die Menschenwürde oder doch das allgemeine Persönlichkeitsrecht" eines geschäftsordnungswidrig nicht beteiligten Soldaten verletzt worden oder mit der Nichtbeteiligung eine "diskriminierende Wertung der dienstlichen Leistungen des Antragstellers" oder eine "Schmälerung seiner Position als Vorgesetzter" verbunden sein könnte, liegt offensichtlich nicht vor (…vgl. BVerwG aaO; BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75); dieser Fall ist etwa beim ausdrücklichen Entzug der Dienstaufsicht als Folge eines konkret dem betreffenden Soldaten vorgehaltenen Fehlverhaltens, nicht aber hier gegeben (vgl. BVerwGE 73, 154, 1. Leitsatz, 155 f.).

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Im übrigen ist der Antrag auch dann unzulässig, wenn man annimmt, MR Dr. H... sei gegenüber dem Antragsteller nicht persönlich, sondern als Organ des BMVg tätig geworden, da er sich immerhin, wenn auch nach Auffassung des Antragstellers ohne hierfür zuständig zu sein, in seiner amtlichen Eigenschaft als Angehöriger des Ministeriums betätigt habe (vgl. BVerwGE 43, 308, 1. Leitsatz, 309).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77

    Wehrbeschwerde - Beschwerde - Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahrensgarantien - …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Zu Recht hat daher der BMVg - Sts Dr. H... - die "Beschwerde" des Antragstellers nicht als Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung behandelt, sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde; BVerwGE 63, 152, 1. Leitsatz - wonach eine eindeutig als Wehrbeschwerde bezeichnete Beschwerde nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt werden darf, weil sie als Wehrbeschwerde für unzulässig erachtet wird - steht nicht entgegen, eben weil aus der "Beschwerde" des Antragstellers objektiv in keiner Weise zu entnehmen war, daß er trotz der Beamteneigenschaft des Betroffenen eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung in Verbindung mit dem Soldatengesetz einlegen wollte.
  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Denn seine persönliche Rechtsstellung wäre durch das Verhalten des MR Dr. Hartenstein selbst dann nicht verletzt worden, wenn man unterstellt, dieser sei als Büroleiter des Sts Dr. Hiehle nicht einmal dazu befugt gewesen, auf fernmündlichen Anruf das Anliegen des BND auf eine den Antragsteller in keiner Weise sachlich festlegende Art vorzubesprechen, das daraufhin eingegangene, eine einvernehmliche Absprache mit Fü S ... behauptende Fernschreiben des BND dem Sts zur Kenntnisnahme vorzulegen und es sodann dem für die Flugbereitschaft zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Veranlassung zuzuleiten (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 f. [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74 - und vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).
  • BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 98.79

    Entzug der Dienstaufsicht eines Abteilungsleiters über einen Teil seiner …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
    Der Ausnahmefall - daß "die Menschenwürde oder doch das allgemeine Persönlichkeitsrecht" eines geschäftsordnungswidrig nicht beteiligten Soldaten verletzt worden oder mit der Nichtbeteiligung eine "diskriminierende Wertung der dienstlichen Leistungen des Antragstellers" oder eine "Schmälerung seiner Position als Vorgesetzter" verbunden sein könnte, liegt offensichtlich nicht vor (…vgl. BVerwG aaO; BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75); dieser Fall ist etwa beim ausdrücklichen Entzug der Dienstaufsicht als Folge eines konkret dem betreffenden Soldaten vorgehaltenen Fehlverhaltens, nicht aber hier gegeben (vgl. BVerwGE 73, 154, 1. Leitsatz, 155 f.).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Sie erschöpft sich in der bloßen Mitteilung, daß auch die Dienstaufsicht keinen Grund zum Einschreiten hat (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - BVerwGE 63, 189 [190] m.w.N. und vom 15. November 1984 - BVerwG 1 WB 84.84 - BVerwGE 76, 296 [299] m.w.N.; st.Rspr.).
  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels

    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Überprüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 40.89

    Wehrbeschwerdeverfahren - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Unzulässigkeit …

    Rechtsschutz durch die Wehrdienstgerichte ist den das Verhalten der Vorgesetzten beanstandenden nicht selbst betroffenen Soldaten anschließend allerdings nicht zu gewähren (BVerwGE 76, 296).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 23.87

    Fortführung eines Wehrdienstverfahrens nach Beendigung des Dienstverhältnisses …

    Wenn der Antragsteller - wie hier - die Hauptsache nicht mehr weiterverfolgt und sich nur noch gegen die Durchführung der dienstaufsichtlichen Überprüfung durch den BMVg wendet, ist der Antrag unzulässig, weil die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO dient; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt - ebenso wie die Pflicht aus § 14 WBO - dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165; 63, 189 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; 76, 296).
  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 41.86

    Rüge gegen einen Soldaten - Benachteiligung eines Soldaten wegen Kontaktaufnahme …

    Soweit der Antragsteller sich mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Entscheidung des KG LF 1 und die sie bestätigende Entscheidung des InspL wendet, ist dem Senat eine sachliche Überprüfung verschlossen, denn die dienstaufsichtliche Überprüfung stellt dem Beschwerdeführer gegenüber keine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 20. August 1985 - 1 WB 12/85).
  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 96.85

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines Soldaten - Anspruch auf Aufhebung …

    Die Eröffnung des Ergebnisses einer dienstaufsichtlichen Überprüfung ist jedoch keine "Maßnahme" im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 33, 165; 63, 189 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; 76, 296).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Soldaten durch das …

    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Da der streitgegenständliche Lehrgang, der im übrigen Teil einer abgestimmten Lehrgangsplanung ist und zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden soll, nicht zur Regel- und Laufbahnausbildung des Antragstellers gehört, ist auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes keine Rechtsbeeinträchtigung des Antragstellers erkennbar (BVerwGE 76, 296).
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