Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1996 - 1 WB 85.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kommandierung ohne ausdrückliche Versetzung in der Wirkung wie eine Versetzung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1996 - 1 WB 85.96
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer solchen Maßnahme nur dann in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>). - BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1996 - 1 WB 85.96
Unabhängig davon dürfte davon auszugehen sein, daß bei Ablösungen wegen mangelnder Eignung oder Leistung, zur Behebung von Spannungen oder bei Vertrauensverlusten, gleichgültig in welcher Form sie erfolgen und von welcher Dauer sie sein sollen, der Betroffene stets vorher gehört werden muß (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 - <BVerwGE 76, 310>).
- BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 90.96
Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags wegen Erledigung der …
Dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gab der Senat mit Beschluß vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 85.96 - im Hinblick auf die fehlende Anhörung statt.Die Gerichtakten BVerwG 1 WB 85.96, BVerwG 1 WB 103.96 und BVerwG 1 WB 107.96, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 620/96 und 740/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers - Hauptteile A bis C - lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 WB 53.84 -, BVerwGE 76, 310 (312) und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 85.96 -) ist eine unter Verletzung der Anhörungspflicht getroffene Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Ablösung im Sinne von Nr. 5 Buchst. g oder h der o.g. Richtlinien handelt, ohne Rücksicht auf die Dauer einer Kommandierung, im ganzen fehlerhaft. - BVerwG, 16.12.1996 - 1 WB 103.96
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Schon deshalb gelten dafür - abgesehen von der Tatsache, daß es sich bei der Kommandierung um eine Ablösung handelt (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 85.96 -) - nach Nr. 23 der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) deren Bestimmungen.
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