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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5277
BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86 (https://dejure.org/1986,5277)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1986 - 1 WB 86.86 (https://dejure.org/1986,5277)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1986 - 1 WB 86.86 (https://dejure.org/1986,5277)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Soldaten durch das Verwaltungsgericht - Anspruch eines Soldaten auf Abänderung seiner Beurteilung - Abgrenzung der Zuständigkeiten der Wehrdienstgerichte und der Verwaltungsgerichte

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 103.85

    Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Beginn der zweiwöchigen …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Den hiergegen gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 12. Juni 1986 - 1 WB 103/85 - als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Antragsteller trägt unter Wiederholung der für seine Beschwerde vorgebrachten Begründung ergänzend vor, seine in dem Beschwerdebescheid vom 10. Juni 1985 enthaltene erneute dienstliche Beurteilung sei genauso rechtswidrig wie die bereits in dem Verfahren 1 WB 103/85 angegriffene Beurteilung.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats könnten Elemente aus einem Wehrbeschwerdeverfahren - wie hier die dienstaufsichtlichen Ausführungen im Bescheid des InspSan vom 10. Juni 1985, der bereits Gegenstand des Verfahrens 1 WB 103/85 sei - nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines neben der Hauptsache herlaufenden neuen Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden.

    Die Verfahrensakten 1 WB 103/85 und die Personalstammakten des Antragstellers haben bei der Beratung vorgelegen.

    Der gegen den Bescheid gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung war Gegenstand des Verfahrens 1 WB 103/85 und wurde mit Beschluß des Senats vom 12. Juni 1986 zurückgewiesen.

    Das Begehren des Antragstellers läuft darauf hinaus, eine einzelne Erklärung einer an dem Verfahren 1 WB 103/85 beteiligten Person, die als solche selbst nicht Gegenstand der in diesem Verfahren angefochtene Maßnahme war, herauszugreifen und zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens zu machen.

    Die im Rahmen des Verfahrens 1 WB 103/85 abgegebene Erklärung des InspSan kann daher nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines neuen Antragsverfahrens gemacht werden.

    Auch der hilfsweise gestellte Antrag ist unzulässig, weil der Antragsteller sich auch mit diesem Antrag nur gegen seine seiner Ansicht nach "nach völlig unzutreffenden Beurteilungsgrundsätzen und Maßstäben" erfolgte Beurteilung vom 23. August 1984 wendet, die bereits Gegenstand des Verfahrens 1 WB 103/85 war.

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] und 27, 297, 310).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO erfaßten Recht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet; die Anrufung der Gerichte darf von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen wie gerade der Einhaltung bestimmter Fristen abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 9, 194, 199 f. [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvL 5/57]; 10, 264, 267 f. [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] und 27, 297, 310).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Soweit der Antragsteller im übrigen bei sachdienlicher Auslegung seines Vortrages in Wirklichkeit die Verpflichtung des BMVg anstreben sollte, ihn einem anderweitigen "planstellengerechten Einsatz" zuzuführen, wäre der Antrag ebenfalls unzulässig, weil Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Denn die insoweit maßgeblichen Überlegungen - daß die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten wie im Verwaltungsprozeß dem Untersuchungsgrundsatz unterliegen, das Gericht an ihr Vorbringen nicht gebunden ist, es den Sachverhalt in gleicher Weise von Amts wegen erforscht und der Antragsteller alle Möglichkeiten hat, das Gericht auf einen unzutreffenden Sachvortrag des Gegners hinzuweisen - gelten nicht nur für die vor Gericht oder im gerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärungen, sondern für den gesamten Prozeßstoff, also auch für die Vorgänge des Vorverfahrens (vgl. BVerwGE 43, 28; 53, 160) [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75].
  • BVerwG, 17.11.1969 - I WB 70.69

    Anspruch auf Entscheidung des Wehrdienstsenats - Pflicht des Dienstherrn zur …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Denn die insoweit maßgeblichen Überlegungen - daß die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten wie im Verwaltungsprozeß dem Untersuchungsgrundsatz unterliegen, das Gericht an ihr Vorbringen nicht gebunden ist, es den Sachverhalt in gleicher Weise von Amts wegen erforscht und der Antragsteller alle Möglichkeiten hat, das Gericht auf einen unzutreffenden Sachvortrag des Gegners hinzuweisen - gelten nicht nur für die vor Gericht oder im gerichtlichen Verfahren abgegebenen Erklärungen, sondern für den gesamten Prozeßstoff, also auch für die Vorgänge des Vorverfahrens (vgl. BVerwGE 43, 28; 53, 160) [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75].
  • BVerwG, 03.07.1968 - I WB 26.68
    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84

    Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 86.86
    Die bei Verspätung einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde einsetzende dienstaufsichtliche Prüfung dient nicht mehr der Wahrung der Rechte des Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; die Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 2 WBO obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen; die Eröffnung des Ergebnisses derartiger Überprüfung enthält demgemäß als solche dem Beschwerdeführer gegenüber keine "dienstliche Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; 76, 296, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer hat daher keinen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung einer dienstaufsichtlichen Untersuchung und Unterrichtung über deren Ergebnis (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 63, 189; NZWehrr 1970, 108; BVerwG Beschluß vom 7. August 1986 - 1 WB 86/86).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 1 WB 103.85

    Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Beginn der zweiwöchigen …

    Insoweit wird der Senat in dem Verfahren 1 WB 86/86 demnächst eine Entscheidung zu treffen haben; eine Verbindung beider Verfahren hält er nicht für angezeigt.
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