Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3149
BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87 (https://dejure.org/1988,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1988 - 1 WB 86.87 (https://dejure.org/1988,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1988 - 1 WB 86.87 (https://dejure.org/1988,3149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen Soldaten - Berücksichtigung der persönlichen Umstände eines Soldaten bei der Entscheidung über seine Versetzung - Versetzung eines Soldaten nach dem Bau eines Familienheimes - Ausübung des ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtfertigt die Notwendigkeit, einen freien oder freiwerdenden Dienstposten zu besetzen, die Annahme eines dienstlichen Bedürfnisses (vgl. BVerwGE 43, 215).

    Daß der BMVg gerade den Antragsteller und nicht einen anderen Offizier auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessenausübung im Rahmen der Stellenbesetzung, die gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgegeben ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 108.86

    Antrag eines Offiziers des militärfachlichen Dienstes auf Aufhebung einer ihm …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Daß die an den bisherigen Familienwohnort gebundene Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich nicht entgegensteht, hat der Senat schon mehrfach ausgesprochen (vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 108/86 - m.w.N.).

    Das mit dem Bau eines Eigenheims verbundene Risiko muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat selbst tragen (BVerwG Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - 1 WB 125/83 -, vom 17. März 1987 - 1 WB 108/86).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].

    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene Soldaten, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (BVerwGE 73, 51, 53) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 125.83

    Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - Rückversetzung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Das mit dem Bau eines Eigenheims verbundene Risiko muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat selbst tragen (BVerwG Beschlüsse vom 24. Oktober 1984 - 1 WB 125/83 -, vom 17. März 1987 - 1 WB 108/86).
  • BVerwG, 20.05.1981 - 1 WB 59.79

    Versetzung eines Berufssoldaten - Vorliegen einer bindenden Zusage - Entscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Es kann dahinstehen, ob mit dem erst im gerichtlichen Verfahren gestellten Hilfsantrag das ursprüngliche Begehren unzulässig erweitert worden ist, weil dieser Antrag nicht Gegenstand des Vorverfahrens war, oder ob er eine durch das Vorlageschreiben des BMVg hervorgerufene zulässige Einschränkung des bisherigen Begehrens darstellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Mai 1981 - 1 WB 59/79).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Der Antragsteller brauchte die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung nicht abzuwarten, die von dem bereits gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne weiteres mit erfaßt worden ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 287; 63, 187, 188) [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77].
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 76, 50, 51) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82].
  • BVerwG, 04.05.1977 - 1 WB 102.76

    Versetzung - Soldat - Zweiwochenfrist - Förmliche Versetzungsverfügung - Form der …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Der Antragsteller brauchte die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung nicht abzuwarten, die von dem bereits gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne weiteres mit erfaßt worden ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 287; 63, 187, 188) [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77].
  • BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86

    Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen seine Versetzung - Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87
    Der Antragsteller ist, was er auch selbst nicht in Abrede stellt, für den Dienstposten - der seinem Dienstgrad entspricht - geeignet; daß es dafür auch andere geeignete Offiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 26.84

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Kommandierung und Versetzung eines …

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines …

    Sie braucht deshalb bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse des Soldaten, z.B. bei Versetzungen, regelmäßig nicht berücksichtigt zu werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - (BVerwGE 73, 51 ) und vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist …

    Es genügt insoweit, wenn bei einer Partei oder Organisation Zweifel an deren jederzeitigem Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung begründet erscheinen (Beschluß vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.87 - ).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88

    Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen …

    Der Antragsteller ist, was er auch selbst nicht in Abrede stellt, für den Dienstposten im FKG 2 - der seinem Dienstgrad entspricht - geeignet; daß es dafür auch andere geeignete Unteroffiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung der SDL nicht ermessensfehlerhaft (vgl. BVerwG Beschluß vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -, vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53], Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 - …und vom 5. Dezember 1994 a.a.O.) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.
  • BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94

    Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner …

    Abgesehen davon, daß die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten nach ständiger Rechtsprechung des Senats ohnehin kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund ist (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschluß vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -), ist im Hinblick darauf, daß dem Antragsteller eine Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wurde, seine Ehefrau nicht gezwungen, ihren Wohnsitz in F. aufzugeben.
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88

    Versetzung eines Soldaten - Gesundheitliche Gründen - Eingeschränkte …

    Der Senat vertritt darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß weder die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger - von Ehefrau und Kindern abgesehen - (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83 - und vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - m.w.N.) noch der Besitz eines Eigenheims (BVerwG Beschluß vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87 - m.w.N.) einer dienstlich gebotenen Versetzung entgegenstehen.
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96

    Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -, vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 83.94

    Anspruch auf Rückkommandierung - Berufliche Situation der Ehefrau als Grund für …

    Abgesehen davon, daß die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten nach ständiger Rechtsprechung des Senats ohnehin kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund ist (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschluß vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -), ist im Hinblick darauf, daß dem Antragsteller eine Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wurde, seine Ehefrau nicht gezwungen, ihren Wohnsitz in F. aufzugeben.
  • BVerwG, 15.06.1988 - 1 WB 97.88

    Grundsätzliche Einräumung des öffentlichen Interesse an der sofortigen …

    Wenn die Ehefrau des Antragstellers nicht bereit ist, mit dem Antragsteller an den neuen Dienstort umzuziehen und dadurch möglicherweise eheliche Schwierigkeiten entstehen, handelt es sich um eine persönliche Entscheidung des Antragstellers bzw. seiner Ehefrau, die der Senat nicht zu bewerten hat, die ihm aber auch keinen Anlaß gibt, seine bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, wonach die Entscheidung der Ehefrau, nicht mit dem Antragsteller an dessen Dienstort umzuziehen, eine Versetzung grundsätzlich nicht hindert (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - 1 WB 26/84 - m.w.N. und vom 15. März 1988 - 1 WB 86/87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht