Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Bezugnahme auf frühere Schriftsätze - Beschwerdeentscheidung - Ablauf der Antragsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WBO § 17 Abs. 4
Papierfundstellen
- BVerwGE 73, 90
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79
Im übrigen genügt nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch bei Bestellung eines Bevollmächtigten die Zustellung an den Soldaten allein (BVerfGE 28, 243, 255 f; vgl. auch BVerwG NJW 1975, 1795). - BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79
Zwar genügt nach der Rechtsprechung des Senats eine Bezugnahme auf früheres Vorbringen nicht (BVerwGE 43, 308; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74). - BVerwG, 04.11.1975 - I WB 125.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (BVerwG Beschlüsse vom 4. November 1975 - 1 WB 125/74 - und vom 11. März 1980 - 1 WB 141/78).
- BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74
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Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79
Zwar genügt nach der Rechtsprechung des Senats eine Bezugnahme auf früheres Vorbringen nicht (BVerwGE 43, 308; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74). - BVerwG, 11.03.1980 - 1 WB 141.78
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Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (BVerwG Beschlüsse vom 4. November 1975 - 1 WB 125/74 - und vom 11. März 1980 - 1 WB 141/78). - BVerwG, 07.05.1975 - I WB 148.74
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Auszug aus BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79
Zwar genügt nach der Rechtsprechung des Senats eine Bezugnahme auf früheres Vorbringen nicht (BVerwGE 43, 308; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 7. Mai 1975 - 1 WB 148/74).
- BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 17.81
Anforderungen an die Bewerbung eines Zeitsoldaten der Bundeswehr auf einen …
Der "Inhalt der Beschwerde" vom 9. Oktober 1980 ist jedoch kein früheres Vorbringen im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79).Denn jedenfalls ist sie bei der angefochtenen Entscheidung offensichtlich nicht verwertet worden (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79).
Obwohl sich die Beschwerde vom 9. Oktober 1980 nur gegen die den Status des Antragstellers betreffende Entscheidung der SDL richtete, enthält sie zusätzlich jedoch auch neues Vorbringen (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79) zur Versetzungsfrage, aus dem sich ergibt, warum der Antragsteller den angefochtenen Bescheid für verfehlt hält (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80).
Da die Beschwerde des Antragstellers vom 9. Oktober 1980 dem BMVg innerhalb der Antragsfrist vorlag, ist es unschädlich, daß der Antragsteller sie seinem Antrag nicht noch einmal beigefügt hat (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79).
Die organisatorische Umgliederung selbst liegt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs rechtswidrigen Verhaltens (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79).
- BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 40.97
Recht der Soldaten, Wehrbeschwerdeverfahren, Anforderungen an die …
Die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze genügt zur Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nicht (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 308, 310 und BVerwGE 73, 90 m.w.N.).Die bloße Bezugnahme auf frühere Schreiben des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem Begründungserfordernis des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO nicht (vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 WB 86.79 -, BVerwGE 73, 90 m.w.N. und vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 170.88 -).
- BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 51.83
Auskunft über künftige Verwendungsabsicht - Darlegung einer Planungsabsicht - …
Eine Bezugnahme auf früheres Beschwerdevorbringen genügt den an eine Begründung zu stellenden Anforderungen nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 73, 90 m.w.H.).
- BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 115.86
Rechtsmittel
Soweit der Antragsteller "zur weiteren Begründung" auf seine "sämtlichen Beschwerden bzw. weiteren Beschwerden mit ihren Begründungen", seine Anträge sowie Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Herauslösung/Ablösung durch den Kommandeur MAD-Gruppe ... sowie dessen Stellungnahme zur Sonderbeurteilung und die Kommandierungen durch den Stellvertreter des Amtschefs und den BMVg verweist, genügt eine solche Bezugnahme auf früheres Vorbringen den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO grundsätzlich nicht (BVerwGE 73, 90 m.w.N.;… BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 a.a.O.). - BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
Herunterstufung des Dienstpostens - Versetzbarkeit eines Soldaten - Dienstliches …
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79). - BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 157.91
Versetzung eines Berufssoldaten - Versäumnis einer Begründungspflicht
Soweit er damit sein gesamtes Vorbringen zur Begründung seines Versetzungsantrages einbeziehen will, genügt eine solche Bezugnahme nicht den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO (Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 170.88 - und vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 WB 86.79 - <BVerwGE 73, 90> m.w.N.); denn daraus geht nicht hervor und ist für den Senat nicht nachvollziehbar, weshalb der Antragsteller den Bescheid des BMVg für verfehlt hält. - BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 170.88
Antrag eines Soldaten auf heimatnahe Versetzung - Anforderungen an eine …
Soweit er damit - ersichtlich - sein gesamtes Vorbringen zur Begründung seines Versetzungsantrages und seiner Beschwerde einbeziehen will, genügt eine solche Bezugnahme nicht den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO (BVerwG 73, 90 m.w.N.; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 115/86); denn daraus geht nicht hinreichend deutlich hervor und ist für den Senat nicht nachvollziehbar, weshalb der Antragsteller den Beschwerdebescheid des BMVg für verfehlt hält. - BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 188.80
Verletzung der Fürsorgepflicht der Stammdienststelle des Heeres (SDH) im Rahmen …
Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79). - BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 65.96
Möglichkeit fliegerischer Verwendung innerhalb der Bundeswehr während einer …
Ob er in zulässiger Weise begründet worden ist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO - vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 WB 86.79 - <BVerwGE 73, 90>) kann offenbleiben. - BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85
Anspruch auf Wiederverwendung als S 4-Offizier bei der MAD-Gruppe - Versäumung …
Eine solche Bezugnahme auf früheres Vorbringen genügt nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO (BVerwGE 43, 308; 73, 90 [BVerwG 28.10.1980 - 1 WB 139/80]m.w.N.).
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