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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 87.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2528
BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 87.77 (https://dejure.org/1977,2528)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1977 - 1 WB 87.77 (https://dejure.org/1977,2528)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1977 - 1 WB 87.77 (https://dejure.org/1977,2528)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.06.1969 - I WB 28.69

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 87.77
    Diese Vorschriften bestehen nicht um ihrer selbst willen, sondern ausschließlich als Mittel zur Durchsetzung materieller Ansprüche, und zwar eben nur der Rechte aus den in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO aufgeführten Bestimmungen des Soldatengesetzes (vgl. BVerwGE 33, 303, 304) [BVerwG 06.06.1969 - I WB 28/69].
  • BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78

    Hinnahme einer angemessenen Reaktion des Vorgesetzten nach grundlosem und …

    Bereits 1974 beschwerte er sich in gleicher Dienststellung mit der Begründung, er werde in seiner Arbeit durch seine Vorgesetzten behindert (BVerwG 1 WB 18/76), im April 1976 beschwerte er sich mit dem gleichen Vorwurf gegen den damaligen Stellvertretenden Kommandeur und Chef des Stabes (StvKdruChdSt) des LwUGrpKdoS, Brigadegeneral M., und den damals mit den Aufgaben des Chefs des Stabes betrauten Oberst i.G. C. (BVerwG 1 WB 141/76 und 1 WB 87/77).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98

    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von …

    Für eine isolierte gerichtliche Feststellung eines etwaigen Verstoßes gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsvorschriften besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, da diese Vorschriften nicht um ihrer selbst willen, sondern ausschließlich zur Durchsetzung materieller Rechte im Sinne des § 17 Abs. 1 WBO erlassen wurden (Beschlüsse vom 6. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 28.69 - <BVerwGE 33, 303 [f.]>, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 87.77 - und vom 10. April 1980 - BVerwG 1 WB 118.79 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung dann zulässig, wenn der Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung eigener Rechte wenigstens denkbar erscheinen läßt (BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1977 - 1 WB 87/77).
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