Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Verlängerung der Beschwerdefrist wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -).Auch gegenüber einem nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Soldaten besteht insoweit keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht, da die Kenntnis der Frist des § 6 Abs. 1 WBO und der Zuständigkeit für die Einlegung der Beschwerde nach § 5 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten vorausgesetzt werden kann (Beschluß vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - ).
- BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 18.99
Hinderung an der Einhaltung der Begründungsfrist durch "militärischen Dienst, …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Anhaltspunkte dafür, daß der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst, Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschluß vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - <DÖV 2000, 121 [f.] = NVwZ 2000, 204 [LS]> m.w.N.).
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -). - BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 - und vom 11. März 1997 - BVerwG 1 WB 95.96 -). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 74.99
Voraussetzung der Zuständigkeit der Wehrgerichte - Begriff der Maßnahmen im Sinne …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß ihm der eigentliche Beschwerdegrund erst durch die Mitteilung im Personalgespräch am 31. März 1999 bekannt geworden sei, denn die Beschwerdefrist wird gemäß § 6 Abs. 1 WBO mit der Kenntnis vom Beschwerdeanlaß in Lauf gesetzt (Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 73.99 - und - BVerwG 1 WB 74.99 -). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 73.99
Voraussetzungen des Anrufens des Wehrgerichts - Voraussetzung des Bestehens eines …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 87.99
Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß ihm der eigentliche Beschwerdegrund erst durch die Mitteilung im Personalgespräch am 31. März 1999 bekannt geworden sei, denn die Beschwerdefrist wird gemäß § 6 Abs. 1 WBO mit der Kenntnis vom Beschwerdeanlaß in Lauf gesetzt (Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 73.99 - und - BVerwG 1 WB 74.99 -).
- BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 49.01
Voraussetzung für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - …
Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 -DÖV 2000, 121> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -). Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 - jeweils m.w.N.).
Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 121.00 -).
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
Tätigkeit als Transporthubschrauberstabsoffizier - Verwendung auf einem …
Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 -DÖV 2000, 121> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -). Eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]> und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).
Den seinerzeit nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Antragsteller auf die Frist des § 6 Abs. 1 WBO hinzuweisen, bestand rechtlich keine Veranlassung, da sie bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).
- BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 22.00
Bewerbung um Versetzung auf einen Dienstposten als Luftwaffentransportfeldwebel - …
Anhaltspunkte dafür, daß der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war, sind von ihm weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. hierzu Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - <DÖV 2000, 121 [f.] = NVwZ 2000, 204 [LS]> m.w.N. und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).Eine Verlängerung der Beschwerdefrist nach § 7 Abs. 2 WBO wegen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die angefochtene Verfügung als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurfte (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47, 75.73 - <BVerwGE 46, 251 [f.]>, vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352] > und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - m.w.N.).
Auch gegenüber einem nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Soldaten besteht insoweit keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht, da die Kenntnis der Frist des § 6 Abs. 1 WBO und der Zuständigkeit für die Einlegung der Beschwerde nach § 5 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten - und so auch beim Antragsteller - vorausgesetzt werden kann (Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -).
- VGH Hessen, 20.08.2002 - 1 TG 1229/02
Beförderungsverbot - Altersgrenze - Richter
Übernahme als Berufssoldat; Beschluss vom 9. März 2000 - 1 WB 87.99 - Buchholz 236.11 § 33 SLV Nr. 1 betr. - BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 43.05 Insbesondere die Kenntnis der Beschwerdefrist nach § 6 Abs. 1 WBO kann bei allen Soldaten - und bei ihren Bevollmächtigten - als bekannt vorausgesetzt werden (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [352]>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 49.01 - und vom 11. November 2004 - BVerwG 1 WB 33.04 -).
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 39.00
Frist für die Einlegung einer Wehrbeschwerde - Anforderungen an des Bekanntwerden …
Auch gegenüber einem nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Soldaten besteht insoweit keine Aufklärungs- oder Hinweispflicht, da die Kenntnis der Frist des § 6 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten - und so auch beim Antragsteller - vorausgesetzt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - , vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 87.99 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 22.00 -).
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