Rechtsprechung
| BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 88.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag eines Soldaten auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung zur Aufnahme in den Kreis von Anwärtern für Verwendung auf einem A 12 - Dienstposten - Vermerk über ein Personalgespräch als eine nach § 17 Abs. 3 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) anfechtbare ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 88.90
Der Vermerk enthält lediglich die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - vgl. auch BVerwGE 76, 50 [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82]). - BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 88.90
Der Vermerk enthält lediglich die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - vgl. auch BVerwGE 76, 50 [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82]).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 51.96
Anfechtbarkeit einer nicht verwirklichten Planungsabsicht nach der …
Dieser Antrag ist unzulässig; denn der Hinweis vom 23. Januar 1996 enthält keine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme, sondern lediglich die Bekanntgabe einer allgemeinen, nicht weiter konkretisierten Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 88.90 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 43.94 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 57.94 - vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 1994 - BVerwG 1 WB 78.93 - und vom 14. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 2.94 -). - BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 57.94
Vermerk über ein Personalgespräch als Verwaltungsverfügung - Rechtsbehelfe gegen …
Der Vermerk enthält lediglich die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, für die Zukunft offenen Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50> und vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 88.90 -).
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