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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1982 - 1 WB 89.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4046
BVerwG, 08.07.1982 - 1 WB 89.82 (https://dejure.org/1982,4046)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1982 - 1 WB 89.82 (https://dejure.org/1982,4046)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 1 WB 89.82 (https://dejure.org/1982,4046)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Wehrdienstgerichts zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.05.1981 - 1 WB 68.81

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Überprüfung des …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 1 WB 89.82
    Das Rechtsschutzbedürfnis eines Soldaten für eine neue Sachentscheidung des Wehrdienstgerichts über die Frage der Herstellung der aufschiebenden Wirkung kann auch dann als gegeben angesehen werden, wenn er in einer der näheren Nachprüfung bedürfenden Weise dem Gericht bislang nicht bekannte Tatsachen vorträgt, neue Mittel zur Glaubhaftmachung beibringt oder bisher nicht berücksichtigte rechtliche Gesichtspunkte geltend macht, die für eine Änderung der ursprünglich ablehnenden Entscheidung des Wehrdienstgerichts sprechen können (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1981 - 1 WB 68/81).
  • BVerwG, 21.03.1973 - I WB 19.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 1 WB 89.82
    Die Entscheidungen des Senats sind endgültig (§§ 21, 18 Abs. 2 Satz 5 WBO); der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen (BVerwG Beschlüsse vom 21. März 1973 - 1 WB 19/73 - und vom 24. Januar 1978 - 1 WB 112/76).
  • BVerwG, 13.10.1982 - 1 WB 111.82

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Anfechtungsantrags - Zulässigkeit …

    Der Senat hat das in der "Gegenvorstellung" enthaltene Begehren des Antragstellers durch Beschluß vom 8. Juli 1982 (Verfahren 1 WB 89/82) auch unter dem Gesichtspunkt eines Abänderungsantrags gegen den Beschluß vom 24. Juni 1982 gewürdigt und als unzulässig zurückgewiesen.

    (1 WB 68/81 u. 1 WB 89/82 v. 8.7.82.) Ich beantrage mündliche Verhandlung.

    Die Akten 1 WB 18/82, 1 WB 32/82 und 1 WB 89/82 waren Gegenstand der Beratung des Senats.

  • BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82

    Rechtsmittel

    Der Antragsteller hatte sodann am 30. Juni 1982 gegen diesen Beschluß "Gegenvorstellungen" erhoben (Az. 1 WB 89/82).
  • BVerwG, 22.12.1982 - 1 WB 177.82

    Rechtsmittel

    Auf die Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung ist der Antragsteller darüber hinaus in der Sache 1 WB 89/82 ausdrücklich hingewiesen worden.
  • BVerwG, 20.04.1988 - 1 WB 11.88

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Rechtsmittel gegen die …

    Das Begehren des Antragstellers ist als erneuter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung anzusehen, da Entscheidungen des Senats endgültig sind (§§ 21, 18 Abs. 2 Satz 5 WBO); es ist nämlich weder eine Beschwerdemöglichkeit gegeben noch der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung vorgesehen (BVerwG Beschluß vom 8. Juli 1982 - 1 WB 89/82 - m.w.N.).
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