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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11557
BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94 (https://dejure.org/1995,11557)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 1 WB 89.94 (https://dejure.org/1995,11557)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 1 WB 89.94 (https://dejure.org/1995,11557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit der Festlegung einer willkürlichen Verwendungsdauer fiktiv nach dem Alter des Soldaten auf Grund einer allgemeinen Anordnung ohne Berücksichtigung der jeweiligen Verwendungsplanung - Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90

    Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94
    Der Senat hat dazu in dem gerichtlichen Antragsverfahren eines Offiziers im (Beschluß vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 = DokBer B 1991, 187>) folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94
    Hat somit die Bekanntgabe der Verwendungsdauer für die Rechtsposition des Soldaten jedenfalls keine negativen, ihn belastenden Auswirkungen, handelt es sich auch nicht um eine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 165.77 - und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 11.83 -).".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 L 51/10

    Vorübergehende Verwendung eines Soldaten außerhalb des Beitrittsgebietes

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss vom 25. Januar 1995 ( Az.: 1 WB 89.94, zitiert nach juris ) hierzu aus:.
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94

    Recht der Soldaten: Folgen der eingeschränkten Zusage zu einer förderlichen …

    Wenn auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 89.94 - m.w.N.) bei Versetzungsentscheidungen die Festlegung der voraussichtlichen Verwendungsdauer auf dem neuen Dienstposten keine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme darstellt, bedeutet dies jedoch nicht, daß der Soldat nicht durch eine im Hinblick auf die von dem zuständigen Vorgesetzten vorgesehene Verwendungsdauer vorgenommene oder unterlassene Personalmaßnahme in seinen Rechten verletzt sein könnte.
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 89.94 - m.w.N.) ist zwar die Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung keine selbständig anfechtbare gerichtliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, da sie die Rechtsstellung des Soldaten nicht unmittelbar berührt.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 111.96

    Zuständigkeit der Wehrgerichte bei einer gegen die Verletzung von Rechten oder …

    Der Senat hat dazu in den Beschlüssen vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 159.90 - <NZWehrr 1991, 161 - DokBer B 1991, 187> und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 89.94 - folgendes ausgeführt:.
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