Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - Individualrechtssphäre des Soldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 336
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Der Soldat kann nur beanspruchen, seiner Ausbildung und seinem Leistungsstand entsprechend eingesetzt zu werden (BVerwGE 63, 176, 177 [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76] m.w.N.).Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178 [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]m.w.N.).
Da die Gehorsamspflicht dem Anordnenden nur seinen Vorgesetzten gegenüber obliegt, scheidet ein Pflichtenverstoß im Verhältnis gegenüber seinen Untergebenen aus (BVerwGE 63, 176, 178) [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76].
- BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald über die Angriffe des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrages zu überzeugen (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschlüsse vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85 - und vom 14. Juli 1987 - 1 WB 115/86).Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden, so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall wohl noch ausreichen, wenn er wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal skizziert, warum er sich beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; vgl. auch BVerwG NZWehrr 1981, 59; BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80 - und vom 25. November 1981 - 1 WB 17/81).
- BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85
Anspruch auf Wiederverwendung als S 4-Offizier bei der MAD-Gruppe - Versäumung …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald über die Angriffe des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrages zu überzeugen (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschlüsse vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85 - und vom 14. Juli 1987 - 1 WB 115/86).Dabei hat der Senat klarstellend hervorgehoben, daß an die Begründung zwar keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden können, daß aber der Antragsteller mindestens die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung bestreiten und im einzelnen darlegen muß, aus welchen Gründen er die belastende Maßnahme als verfehlt ansieht (BVerwG Beschlüsse vom 5. Februar 1985 - 1 WB 108/84 - m.w.N. und vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85).
- BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 - m.w.N.). - BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 - m.w.N.). - BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61
Erhebung eines Zuschlages zur Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch wegen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 - m.w.N.). - BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 89.81
Rechtsverletzung eines Soldaten durch verspätete Weiterleitung für ihn günstiger …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 89/81 - m.w.N.). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75] und BVerwG Beschluß vom 12. August 1976 - 1 WB 129/75) ist es nicht Aufgabe der Gerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen der zuständigen militärischen Dienststelle auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen; dadurch wird der Rechtsschutz des Soldaten nicht geschmälert, weil alle Einzelmaßnahmen, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage organisatorischer Maßnahmen gegenüber dem Soldaten getroffen werden, von den Gerichten daraufhin überprüft werden können, ob der Soldat hierdurch in seinen Rechten verletzt worden ist. - BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Anordnung des Vorgesetzten oder durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178 [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]m.w.N.). - BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 17.81
Anforderungen an die Bewerbung eines Zeitsoldaten der Bundeswehr auf einen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87
Ist der Antrag - wie hier - von einem nicht rechtskundigen Soldaten gestellt worden, so gilt grundsätzlich nichts anderes, mag es auch in einem solchen Fall wohl noch ausreichen, wenn er wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal skizziert, warum er sich beschwert fühlt (BVerwGE 43, 308 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; vgl. auch BVerwG NZWehrr 1981, 59; BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 109/80 - und vom 25. November 1981 - 1 WB 17/81). - BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82
Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen - …
- BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 115.86
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 24.78
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 109.80
Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Rückführung in die Laufbahngruppe der …
- BVerwG, 12.08.1976 - 1 WB 129.75
Anfechtung einer STAN-Änderung und einer Verfügung über den Dienstpostenwechsel …
- BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90
Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche …
Maßnahmen sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (BVerwGE 83, 336 f.).Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (BVerwGE 83, 336 f.).
- BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit; …
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zurechenbare Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (stRspr.: vgl. u. a. Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 51.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 -). - BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98
Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als …
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten ergehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]>).
- BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99
Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 …
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschriften sind dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber dem Soldaten ergehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [337]>). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 77.99
Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung bei Nichtanfechtung der …
Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses ergehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]>). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96
Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO
Maßnahmen in diesem Sinne sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - (BVerwGE 83, 336 (f.))). - BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91
Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts - …
Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf der Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (Beschluß vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 9.87 - <BVerwGE 83, 336 [f.]>). - BVerwG, 30.08.1990 - 1 WB 56.90
Unzulässigkeit eines Antrags im Verfahren nach WBO
Maßnahmen sind dem öffentlichen Recht zugehörige Handlungen und Entscheidungen eines Vorgesetzten, die auf Grundlage des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses gegenüber Soldaten getroffen werden (BVerwGE 83, 336 f.). - BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88
Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst …
Denn ein Feststellungsantrag kann nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht bzw. auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87). - BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 111.89
Aufklärungspflichten des Vorgesetzten bei Formmangel des Antrags auf gerichtliche …
Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald über die Angriffe des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, eine unüberlegte Antragstellung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrages zu überzeugen (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87 - m.w.N.). - BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 49.87
Ausscheiden des Antragstellers aus der Bundeswehr als Hinderungsgrund für eine …
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 31.98
Untätigkeitsbeschwerde eines Soldaten wegen Unterlassen seiner Beförderung - …
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90
Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen …
- BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 74.99
Voraussetzung der Zuständigkeit der Wehrgerichte - Begriff der Maßnahmen im Sinne …
- BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90
Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden …
- BVerwG, 07.11.1989 - 1 WB 97.89
Änderung der Beurteilungszuständigkeit - Disziplinarvorgesetzter
- BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 73.99
Voraussetzungen des Anrufens des Wehrgerichts - Voraussetzung des Bestehens eines …
- BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 46.98
Statthaftigkeit einer Wehrbeschwerde wegen Art und Weise der Personalführung - …
- BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89
Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in …
- BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 32.00
Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Antrags auf Versetzung eines Soldaten aus …
- BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 51.98
Antrag auf Beibehaltung eines Wohnortes aus familiären Gründen - Versetzung eines …
- BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
- BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99
Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten …
- BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 39.94
Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) zur Anordnung der …
- BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 2.94
Rechtsfragen ohne Bezug zu einer konkreten Einzelfallmaßnahme als Gegenstand …
- BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88
Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
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